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Auszug - Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten  

33. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V18/297/HA Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

GV Labeit gibt den bisherigen Beschlussverlauf zum Thema wieder. Er zitiert den Inhalt des Antwortschreibens des Innenministeriums, in dem der rechtswidrige Zustand durch die bisherige Nichtbesetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten klargestellt wird.

Es wird eine Einstellung mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit gefordert.

 

BM Rahlf-Behrmann stellt klar, dass die Verwaltung aufgrund der Beschlusslage des Hauptausschusses vom 08.05.2017,

in der sie beauftragt wurde die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung mit dem Land zu erörtern, um die wöchentliche Stundenzahl der Gleichstellungsbeauftragten deutlich zu reduzieren,

das Innenministerium in Kiel mit Schreiben vom 08.06.2017 um Auskunft zur Sache gebeten hat. Ein Antwortschreiben sei auch nach mehrfachen Nachfragen erst jetzt, mit Schreiben vom 06.03.2018 eingegangen.

 

GV Gall-Gratze erklärt, warum sie sich in der Sache an das Innenministerium gewandt hat und fordert die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Vollzeit. Herr Jaeger ergänzt ihren Beitrag um die Gründe für eine Vollzeiteinstellung.

Die SPD und Bündnis90/ die Grünen beantragen, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten zum nächst möglichen Zeitpunkt in Vollzeit auszuschreiben. Die Bewerbungsfrist soll mit Ablauf des 31.05.2018 enden.

 

 


Zuerst wird über die Einstellung in Vollzeit abgestimmt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Zum nächstmöglichen Termin ist eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden einzustellen. Die auf der Grundlage des Stellenplanes beigefügte Stellenausschreibung ist vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Zum nächstmöglichen Termin ist eine Gleichstellungsbeauftragte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden einzustellen. Die auf der Grundlage des Stellenplanes beigefügte Stellenausschreibung ist vorzunehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 31

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 29