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Auszug - Anpassung der Entschädigungsregelungen für ehrenamtlich Tätige in der Gemeinde Stockelsdorf  

1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:29 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V18/341/HA Anpassung der Entschädigungsregelungen für ehrenamtlich Tätige in der Gemeinde Stockelsdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Labeit, von der SPD-Fraktion, begründet den eingereichten Antrag.

Er geht auf die Landesverordnung über die Entschädigung für die kommunalen Ehrenamtler ein, die ebenso für die Dorfvorsteher und die Feuerwehren gilt. Anschließend nennt er die Höhe der Entschädigungen, die in der Gemeinde Stockelsdorf aktuell an die Erhenamtler gezahlt werden und verwies auf die gesetzliche Erhöhung von Mai 2018, die noch nicht umgesetzt wurde. Weiterhin berichtet er, dass die Sitzungsgelder mit Blick auf die Einführung der Doppik und der damit evtl. entstehenden Defizite im Haushalt im Jahre 2011 um 10 % gekürzt wurden.

 

Die SPD-Fraktion und Bündnis 90/ Die Grünen sind für eine Erhöhung der Entschädigungen.

Die CDU-Fraktion ist mit der Aufhebung der 10%-Kürzung einverstanden.

Die UWG-Fraktion ist gegen eine Erhöhung der Entschädigungen.

Die FDP-Fraktion enthält sich.

 

Herr Kerbstadt nennt die Entschädigungszahlen der Nachbargemeinden und betont, dass die damit verbunden Aufgaben der Ehrenämter nicht erkennbar sind.

 

GV Labeit schlägt vor, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die eine Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf erarbeitet.

 


 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1.                Die 10%-Kürzung aus 2016 wird rückwirkend, ab Beginn der neuen Legislaturperiode zurückgenommen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Fraktionen, eine Entschädigungssatzung rückwirkend ab den 01.06.2018 zu erarbeiten und dem Hauptausschuss vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15