Auszug - Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Hauptausschuss beschließt:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die beiliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer) zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15