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Tagesordnung - 32. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  

Bezeichnung: 32. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 29.01.2018  
S13-428  
Ö 4  
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2018  
S13-428  
Ö 5  
Feuerwehrbedarfsplan  
Enthält Anlagen
V17/134/OA  
Ö 6  
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Krumbeck und des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stockelsdorf  
V18/277/OA  
Ö 7  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe  
Enthält Anlagen
V18/253/KA  
Ö 8  
Genehmigung des Jahresabschlusses 2017 der Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung  
Enthält Anlagen
V18/239/HA  
Ö 9  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18 - Satzungsbeschluss –  
Enthält Anlagen
V18/250/BA  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18 wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 79 (Gebiet nordöstlich der Hermannstraße, zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße, Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a und Le-Portel-Ring 18) durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stockelsdorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

 

 

   
    13.02.2018 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18 wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 79 (Gebiet nordöstlich der Hermannstraße, zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße, Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a und Le-Portel-Ring 18) durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stockelsdorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15

 

 

   
    05.03.2018 - Gemeindevertretung Stockelsdorf
    Ö 9 - (offen)
   

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18 wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 79 (Gebiet nordöstlich der Hermannstraße, zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße, Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a und Le-Portel-Ring 18) durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stockelsdorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 31

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 25

 

 

Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2018 auf Besetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten  
Enthält Anlagen
V18/271/HA  
Ö 11  
Ergänzung der Vergabekriterien der Gemeinde Stockelsdorf für Baugrundstücke  
Enthält Anlagen
V18/273/BA  
N 12     Genehmigung eines Kaufvertrages über 4 Grundstücke      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
Ö 14  
Anfragen      
Ö 15  
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