Seiteninhalt

Tagesordnung - 32. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  

Bezeichnung: 32. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 29.01.2018  
S13-428  
Ö 4  
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 29.01.2018  
S13-428  
Ö 5  
Feuerwehrbedarfsplan  
Enthält Anlagen
V17/134/OA  
Ö 6  
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Krumbeck und des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stockelsdorf  
V18/277/OA  
Ö 7  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe  
Enthält Anlagen
V18/253/KA  
Ö 8  
Genehmigung des Jahresabschlusses 2017 der Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung  
Enthält Anlagen
V18/239/HA  
Ö 9  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18 - Satzungsbeschluss –  
Enthält Anlagen
V18/250/BA  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2018 auf Besetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten  
Enthält Anlagen
V18/271/HA  
Ö 11  
Ergänzung der Vergabekriterien der Gemeinde Stockelsdorf für Baugrundstücke  
Enthält Anlagen
V18/273/BA  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien über die Vergabe der Einfamiliengrundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 80 der Gemeinde Stockelsdorf werden wie folgt ergänzt:

 

In Ziffer 1 der Richtlinien wird vor dem letzten Satz
Personen, die im Rahmen einer anderen Vergabe ein Grundstück von der Gemeinde Stockelsdorf erworben haben, werden erst dann in einem neuen Vergabeverfahren berücksichtigt, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen aus der vorherigen Grundstücksvergabe vollständig erfüllt sind. eingefügt.

 

   
    05.03.2018 - Gemeindevertretung Stockelsdorf
    Ö 11 - (offen)
   

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Richtlinien über die Vergabe der Einfamiliengrundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 80 der Gemeinde Stockelsdorf werden wie folgt ergänzt:

 

In Ziffer 1 der Richtlinien wird vor dem letzten Satz


Personen, die im Rahmen einer anderen Vergabe ein Grundstück von der Gemeinde Stockelsdorf erworben haben, werden erst dann in einem neuen Vergabeverfahren berücksichtigt, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen aus der vorherigen Grundstücksvergabe vollständig erfüllt sind.“

 

eingefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 31

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 25

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 17:55 Uhr zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit.

Die Sitzung wird um 18:02 Uhr mit dem nichtöffentlichen Teil fortgesetzt.

BM Rahlf-Behrmann nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

 

N 12     Genehmigung eines Kaufvertrages über 4 Grundstücke      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
Ö 14  
Anfragen      
Ö 15  
Mitteilungen