Allgemeine Informationen zum Anmeldeverfahren
Die Anmeldung in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen ist über das KitaPortal des Landes Schleswig-Holstein vorzunehmen:
Link zum Kita-Portal des Landes Schleswig-Holstein
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren über das KitaPortal entnehmen Sie bitte folgendem Flyer:
Aufgrund der späten Sommerferien 2025 werden die Einrichtungsträger der Kindertagesstätten verpflichtet, für die Kinder, die zur Schule kommen, ein Förderangebot bis zum Einschulungstag vorzuhalten.
Ebenso werden Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Ende desjenigen Monats in einer Krippengruppe betreut, in dem die schulischen Sommerferien enden.
Dieses hat zur Folge, dass die Aufnahme in den Kindertagesstätten nicht zu Beginn des Kita-Jahres (01.08.) erfolgen kann, sondern voraussichtlich erst zum 01.09.2025.
Sollten Sie über die technischen Voraussetzungen nicht verfügen, um eine Anmeldung über das KitaPortal vornehmen zu können, wenden Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per E-Mail direkt an die Gemeinde Stockelsdorf, Frau Eppe-Bierfreund (Kontaktdaten siehe rechts).
Die Förderung der vorschulischen Bildung von Kindern hat in der Gemeinde einen hohen Stellenwert. Es sind deshalb im Kernort Stockelsdorf und in den Dorfschaften insgesamt 10 Kinderbetreuungseinrichtungen vorhanden. Das Angebot an Krippenplätzen ist erweitert worden. Es sind mittlerweile 15 Gruppen für 150 Kinder unter 3 Jahren entstanden.
Sozialstaffel im Kreis Ostholstein
Für Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege übernimmt oder erlässt der örtliche Träger (Kreis Ostholstein) auf Antrag den Elternbeitrag für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig.
Familien mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung der Kindergartenbeiträge erhalten. Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Materielle und rechtliche Jugendhilfe-Kindertagesstätten.
Für Empfänger von Leistungen des Jobcenters und Wohngeld kann über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein Zuschuss zur Mittagsverpflegung gewährt werden. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter: https://www.kreis-oh.de/Bildung-Kultur-Sport/Bildungsangebote/Bildungspaket/
Seit dem 01.01.2022 gelten gemäß § 31 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) folgende Elternbeiträge:
5,80 € für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben und 5,66 € für ältere Kinder pro wöchentliche Betreuungsstunde.