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Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung

Entstehung der Stiftung:

Der ehemalige Leiter der Hauptschule Stockelsdorf, Herr Gerhard Hilgendorf, hatte testamentarisch verfügt, dass nach seinem Tode aus seinem Vermögen drei Immobilien auf die Gemeinde Stockelsdorf übergehen sollen, und zwar mit der Maßgabe, dass der Vermögensertrag oder ein eventueller Erlös ausschließlich für kulturelle Zwecke oder Jugendarbeit verwendet und getrennt vom Gemeindehaushalt unter der Bezeichnung „Hilgendorf Schenkung“ verwaltet wird.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat daraufhin am 13.09.2005 die Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung gegründet und im Sinne des 2003 verstorbenen Herrn Hilgendorf das aus seinem Nachlass auf die Gemeinde übertragene Vermögen dieser Stiftung zugewendet. Die Jugendstiftung ist durch Urkunde des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 29.09.2005 als rechtsfähige kommunale Stiftung anerkannt worden.

Stiftungszweck:

Die Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung fördert aus den Erträgen des Stiftungsvermögens die Jugendarbeit in der Gemeinde Stockelsdorf und die Jugendarbeit in den Vereinen der Gemeinde Stockelsdorf, soweit diese als steuerbegünstigte Institutionen im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind. Dazu gehört auch die finanzielle Förderung von Jugendprojekten der aner­kannten Jugendgruppenleiter:innen, der musi­schen Ausbildung der Jugendlichen sowie der Jugendarbeit, Jugendfahrten und sonstigen Jugendveranstaltungen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwe­cke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Organe der Stiftung:

1. der Vorstand (Bürgermeisterin beziehungsweise Bürgermeister der Gemeinde Stockelsdorf)
2. das Kuratorium (Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur)

Anträge auf Förderung sind zu richten:

An den Vorstand der
Jugendstiftung Stockelsdorf-Hilgendorf Schenkung
Frau Bürgermeisterin Julia Samtleben
Ahrensböker Straße 7
23617 Stockelsdorf

Förderung von Jugendfahrten

Gemäß Beschluss des Stiftungskuratoriums vom 21.09.2016 werden Fahrten im Ausland bis auf Weiteres mit bis zu 5,00 Euro je Tag und jugendlichen Teilnehmer:in unterstützt. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Infoblatt "Besondere Regelungen für Jugendfahrten".