Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf und Kayser Schenkung
Entstehung der Stiftung:
Der ehemalige Leiter der Hauptschule Stockelsdorf, Herr Gerhard Hilgendorf, hatte testamentarisch verfügt, dass nach seinem Tode aus seinem Vermögen drei Immobilien auf die Gemeinde Stockelsdorf übergehen sollen, und zwar mit der Maßgabe, dass der Vermögensertrag oder ein eventueller Erlös ausschließlich für kulturelle Zwecke oder Jugendarbeit verwendet und getrennt vom Gemeindehaushalt unter der Bezeichnung „Hilgendorf Schenkung“ verwaltet wird.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat daraufhin am 13.09.2005 die Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung gegründet und im Sinne des 2003 verstorbenen Herrn Hilgendorf das aus seinem Nachlass auf die Gemeinde übertragene Vermögen dieser Stiftung zugewendet. Die Jugendstiftung ist durch Urkunde des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 29.09.2005 als rechtsfähige kommunale Stiftung anerkannt worden.
Die Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung wurde dann im Testament des am 14.12.2021 verstorbenen Herrn Dirk Kayser, Dissau, als Alleinerbin bestimmt.
Der Verstorbene hat verfügt, dass die Stiftung ein Grundstück erbt, das dem Vermögensstamm der Stiftung zugeführt werden soll. Die Stiftung ist nicht berechtigt das Grundvermögen zu verwerten und den Erlös zu verbrauchen. Die Erlöse aus dem geerbten Grundstück können hingegen unmittelbar dem Stiftungszweck zugeführt werden.
Die Stiftung erhält ein ca. 16 ha großes Grundstück, welches aktuell verpachtet ist. Die Pachteinnahmen stehen der Stiftung zu.
Sollte auf der vorgenannten Fläche eine Windkraftanlage aufgestellt werden, stehen die Erlöse aus der Verpachtung an einen Windkraftanlagenbetreiber ebenfalls der Stiftung zu.
Der Erblasser wünschte sich bei Annahme der Stiftung eine Umbenennung in Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf und Kayser Schenkung. Dieser Wunsch ist im Zuge einer Satzungsänderung im Jahr 2023 erfüllt worden. Die Stiftungsaufsicht hat am 13.03.2025 dieser Satzungsänderung zugestimmt.
Stiftungszweck:
Die Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf und Kayser Schenkung fördert aus den Erträgen des Stiftungsvermögens die Jugendarbeit in der Gemeinde Stockelsdorf und die Jugendarbeit in den Vereinen der Gemeinde Stockelsdorf, soweit diese als steuerbegünstigte Institutionen im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind. Dazu gehört auch die finanzielle Förderung von Jugendprojekten der anerkannten Jugendgruppenleiter:innen, der musischen Ausbildung der Jugendlichen sowie der Jugendarbeit, Jugendfahrten und sonstigen Jugendveranstaltungen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Organe der Stiftung:
1. der Vorstand (Bürgermeisterin beziehungsweise Bürgermeister der Gemeinde Stockelsdorf)
2. das Kuratorium (Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur)
Anträge auf Förderung sind zu richten:
An den Vorstand der
Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf und Kayser Schenkung
Frau Bürgermeisterin Julia Samtleben
Ahrensböker Straße 7
23617 Stockelsdorf