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15.12.2023

Allgemeinverfügung über ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern

die Gemeinde Stockelsdorf hat eine Allgemeinverfügung über ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Häuser im Gemeindegebiet anlässlich des Jahreswechsels (31.12.2023 bis 01.01.2024) erlassen. Unter den in der Allgemeinverfügung aufgeführten Adressen befinden sich besonders brandgefährdete Gebäude. Diese gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung mit Reet als im besonderen Maße brandempfindlich. Die Allgemeinverfügung (s. Anlage) ist auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf www.stockelsdorf.de veröffentlicht und einsehbar.

Das Verbot nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Danach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie weiteren, besonders brandempfindlichen Gebäuden, wie Z.B. Holz oder Fachwerkhäuser, oder Anlagen, wie z.B. Tankstellen, generell verboten.