Freiflächenphotovoltaikkonzept der Gemeinde Stockelsdorf
Mit Datum vom 30.01.2024 ist durch den Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit der Beschluss gefasst worden, für Aufstellungsbeschlüsse zu Photovoltaikflächen ein Moratorium bis Ende des Jahres 2026 zu verhängen. Eine Entscheidung über Anträge zur Bauleitplanung kann aus diesem Grund frühestens erst nach Ablauf der Moratoriumsfrist herbeigeführt werden.
Weitere Informationen hierzu können Sie diesem Dokument entnehmen: Beschlussvorlage Moratorium Photovoltaik
Seit einiger Zeit ist die Anzahl der Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich sprunghaft angestiegen. Im Gegensatz zur Windenergie besitzt die Photovoltaik nur in besonderen Fällen eine Privilegierung nach § 35 BauGB im Außenbereich, so dass für die Zulässigkeit eines Vorhabens in der Regel die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB notwendig ist.
Die Ausweisung von Solarparks wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen, und zwar sowohl auf Flächen, die über das EEG gefördert werden (derzeit 200 m Randstreifen entlang von Autobahn- und Eisenbahnlinien, Konversionsflächen) als auch auf nicht geförderten Freiflächen.
Sinkende Modulpreise und steigende Strompreise sorgen dafür, dass Solarparks ab einer gewissen Größe auch ohne Förderung – und in Kombination mit der Möglichkeit zur Selbstvermarktung – rentabel sind.
Auch angesichts der Klimaschutzziele des Bundes und des Landes wird es einen erhöhten Bedarf für die Schaffung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geben. Diese spielen auch bei der Planung einer zukünftigen Wärmeversorgung des Gemeindegebietes eine Rolle.
Um einen Wettlauf um Standorte zu vermeiden und einen für das gesamte Gemeindegebiet gültigen sinnvollen Entscheidungsrahmen zu schaffen, war es erforderlich, eine Gesamtbetrachtung von mehr oder weniger geeigneten Flächen vorzunehmen.
Über die Bauleitplanung wird das Baurecht für die Freiflächen-PV-Anlagen geschaffen, mögliche Nutzungskonflikte werden aufgedeckt und die unterschiedlichen Belange von Klima-, Umwelt- und Artenschutz untereinander abgewogen.
Mit Beschluss vom 16.03.2022 hat der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit entschieden, zur Steuerung der Ansiedlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ein informelles Planungskonzept aufzustellen. Dieses Planungskonzept schafft der Verwaltung ein Instrument zur Beurteilung und Einstufung der Ansiedlungswünsche von Vorhabenträgern, die innerhalb des Gemeindegebietes Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichten möchten.
Bislang unterliegenden entsprechende Anlagen aus landes- und regionalplanerischer Sicht keinem gesonderten Ansiedlungskonzept (wie z.B. die Windenergie), sodass die Gemeinde einen eigenen Kriterienkatalog beschließen kann.
Die Freiflächen-Photovoltaik ist im Grundsatz gemäß §35 Baugesetzbuch im Außenbereich keine privilegierte Nutzung. Mit Gesetzesänderung vom 01.01.2023 hat der Bundesrat allerdings eine Privilegierung von Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen in einem Korridor von 200 Metern beschlossen. Dies wurde im vorliegenden Konzept bereits eingearbeitet.
Die seitens der Ministerien für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung herausgegebenen Planungsempfehlungen „Gemeinsamer Beratungserlass“ vom 01.09.2021 wurden bei der Ermittlung geeigneter Gebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Leitfaden für die Konzepterstellung berücksichtigt.
Das Konzept für alle Planungen innerhalb des Gemeindegebietes als Bewertung- und Entscheidungskriterium herangezogen.
Die Beurteilung der beantragten Flächen soll auf dieser Basis transparent erfolgen und ist sowohl für die jeweiligen Antragsteller als auch gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nachvollziehbar. Das Informelle Rahmenkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ermöglicht eine und fach- und sachgerechte Einzelfallprüfung der eingereichten Anträge mit detaillierten Ausführungen zu den einzelnen Prüfschritten.
Die konkrete Entscheidung für jedes Einzelvorhaben wird letztlich nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit auf Basis des Rahmenkonzeptes und der vorgenannten Einzelfallprüfung (Faktencheck) durch die Gemeindevertretung getroffen, da regelmäßig ein Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung für jedes Vorhaben erforderlich ist.
Konzeptunterlagen:
Blatt 0 - Ausschnitt Regionalplan II
Blatt 1 - Ausschlussflächen harte Faktoren
Blatt 2 - Abwägungsflächen weiche Faktoren
Blatt 2a - Abwägungsflächen weiche Faktoren mit Bodenbewertung