Landschaftsplan
Ein Landschaftsplan ist das Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Gemeinde. Seine Aufgabe ist es, orientiert an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 und 2 BNatSchG) die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen darzustellen und somit einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen zu geben.
Er wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell die Flächennutzungsplanung.
Bestandsplan
- Landschaftsplan Teil 1
- Landschaftsplan Teil 2
- Landschaftsplan Teil 3
- Landschaftsplan Teil 4
- Landschaftsplan Teil 5
- Landschaftsplan Teil 6
- Landschaftsplan Zeichenerklärung
Erläuterungsbericht
- Erläuterungsbericht Seite 1 - 30
- Erläuterungsbericht Seite 31 - 60
- Erläuterungsbericht Seite 61 - 90
- Erläuterungsbericht Seite 91 - 120