Tagesordnung - 26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 21.02.2017 *wird nachgereicht | S17-547 | |||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 21.02.2017 | S17-547 | |||||
Ö 5 | Herrengartenpark Stockelsdorf ( Möblierung ) | V17/078/BA | |||||
Ö 6 | Geänderte Planung Niederschlagsentwässerung Kohlhorstredder in Arfrade | V17/077/BA | |||||
Ö 7 | Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Stockelsdorf hier: Bauprogramm, Kostenschätzung und Folgekostenschätzung | V17/079/OA | |||||
Ö 8 | Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes des Planungsraums III - Ost (Sachthema Windenergie), Stand Dezember 2016 - Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf - | V17/085/BA | |||||
Ö 9 | Entwurf des Ausgleichsflächenkonzeptes des Kreises Ostholstein | V17/086/BA | |||||
Ö 10 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden - | V17/074/BA | |||||
Ö 11 | Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Abschließender Beschluss - | V17/084/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: „1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A + B Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“ |
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09.05.2017 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: „1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A + B Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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30.05.2017 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A + B Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 12 | Erschließungsplanung B.- Plan Nr. 80 | V17/076/BA | |||||
Ö 13 | Straßenbenennung Bebauungsplan Nr. 80 | V17/088/BA | |||||
Ö 14 | Straßenumbenennung für den nord-westlich der L 184 gelegenen Teil der Straße "Bohnrader Weg" | V17/089/BA | |||||
Ö 15 | Auftragsvergabe Sanierung von Straßenschäden im Gemeindegebiet | V17/075/BA | |||||
Ö 16 | Anfragen | ||||||
Ö 17 | Mitteilungen | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Bericht über durchgef. Beschlüsse (70 KB) |