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Auszug - Windkraftanlagen -Sachstand-  

19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 22.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V10/546/BA Windkraftanlagen -Sachstand-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rodewald, Dieter
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann berichtet über die durchgeführten Dorfschaftsversammlungen in Eckhorst und Arfrade zum The

Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann berichtet über die durchgeführten Dorfschaftsversammlungen in Eckhorst und Arfrade zum Thema Windkraftanlagen. Eine zusätzliche Informationsveranstaltung wird stattfinden, sobald neue Erkenntnisse aus dem Innenministerium vorliegen.

 

Von Teilnehmern der Dorfschaftsversammlung in Eckhorst wurde empfohlen, Windkraftanlagen nach dem neusten Stand der Technik errichten zu lassen. Z. B. sollten sogenannte Bedarfsblinklichter als Warnblinklichter an den einzelnen Windkraftanlagen verwendet werden. Die insgesamt max. Höhe der Anlagen und die Anzahl sollte begrenzt werden. Angeregt wurde, eine sogenannte  „Bürgermühle“ einzurichten, an der sich Stockelsdorfer finanziell beteiligen können. Zur Abstandsregelung wurde von einzelnen Teilnehmern 1500 m bis 1000m gefordert. Seitens der Verwaltung wurde hierzu empfohlen, den Erlass des Innenministeriums, der voraussichtlich Ende November 2010 herausgegeben werden soll, abzuwarten.

 

In der Dorfschaftsversammlung in Arfrade wurden  die mögliche Grundstücksentwertung (Entschädigungszahlung) durch den geplanten Bau des Windparks, die zu geringe Abstandsfläche von 750 m und die zu erwartenden Emissionen (Lärm und Licht) angesprochen. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt wird, und dass auch zu den übrigen Punkten noch umfangreiche Prüfungen auf Basis der rechtlichen Grundlagen durchgeführt werden.

 

Im weiteren Verfahren ist zunächst abzuwarten, ob die durch die Gemeinde Stockelsdorf gemeldeten Flächen für Windkraftanlagen in den Entwurf des aufzustellenden Regionalplanes mit aufgenommen werden. Dieser Entwurf wird dann der Gemeinde voraussichtlich Ende März 2011 zur Stellungnahme zugesandt, so dass in diesem Zusammenhang auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stockelsdorf die Möglichkeit erhalten, Bedenken und Anregungen zu den Planinhalten des Entwurfs zu äußern. Dann  wird sich das Aufstellungsverfahren der Bauleitplanung mit öffentlichem Beteiligungsverfahren und das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz anschließen.

Folgender Beschlussvorschlag wird von Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann formuliert:

„Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der gemeldeten Eignungsflächen für den Bau von Windkraftanlagen in der Gemeinde Stockelsdorf die Stellungnahme dahingehend klarzustellen, dass die Eignungsflächen 1 und 2 vorrangig geeignete Flächen darstellen und in den Regionalplan aufgenommen werden sollen. Die Flächen 4 und 5 sollen entfallen.“

Aufgrund der Aussage des Herrn Helmut Neu, die Gremien und die Bürgerinnen und Bürger seien nicht rechtzeitig und ausreichend über die Windkraftplanung informiert worden, entgegnen Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann und Herr Clauß, dass in mehreren öffentlichen Sitzungen und in Dorfschaftsversammlungen umfassend und lückenlos über den jeweiligen Sachstand der Windkraftplanung informiert wurde.

 

Herr Gurth erläutert den Grund für die Herausnahme der Flächen 3 und 4 aus der Windkraftplanung. Diese Entscheidung ergibt sich u. a. aus den Bedenken und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Dorfschaften.

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der gemeldeten Eignungsflächen für den Bau von Windkraftanlagen in der Gemeinde Stockelsdorf die Stellungnahme dahingehend klarzustellen, dass die Eignungsflächen 1 und 2 vorrangig geeignete Flächen darstellen und in den Regionalplan aufgenommen werden sollen. Die Flächen 4 und 5 sollen entfallen.“

Diese Flächen werden in der Sitzung anhand eines Planes nochmals dargestellt (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14 Enthaltung: 1