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Auszug - Mitteilungen  

12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kerbstadt teilt mit:

Herr Kerbstadt teilt mit:

 

Aktuell sind 3 Mitarbeiter/innen der Gemeinde Stockelsdorf im Job- und Leistungscenter in Bad Schwartau eingesetzt, 2 davon für das Arbeitslosengeld 2 (SGB II) und eine Mitarbeiterin im Bereich Sozialhilfe (SGB XII). Die Personalgestellungsverträge laufen am 31.12.2010 aus.

 

SGB II

In Sachen SGB II (Arbeitslosengeld 2 / „Hartz IV“), zeichnet sich eine kreisweite Lösung ab.

 

Der Kreis hat den Gemeinden einen Vereinbarungsentwurf übersandt.

 

Die letzten juristischen Probleme sind gelöst und die beiden Mitarbeiter der Gemeinde werden der ARGE voraussichtlich ab 01.01.2011 für weitere 5 Jahre zugewiesen werden.

 

SGB XII

Anders sieht es bei der Sozialhilfesachbearbeitung (SGB XII)  aus, die zur Zeit noch in Bad Schwartau als Bürogemeinschaft zwischen Bad Schwartau und Stockelsdorf betrieben wird.

 

Auch hier liegt ein Vereinbarungsentwurf für die Zukunft vor.

 

Eingesetzt sind in Bad Schwartau zwei teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen, eine aus Bad Schwartau und eine aus Stockelsdorf, die gemeinschaftlich, zumindest bis zum 31.12.2009 die Sachbearbeitung wahrgenommen hatten. Die Abrechnung erfolgte, wie schriftlich vereinbart, nach Fallzahlen.

 

Nun hat die Stadt Bad Schwartau faktisch die Bürogemeinschaft aufgekündigt. Sie hat ohne vorherige Information der Gemeinde die Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiterin erhöht und diese angewiesen, nur noch Fälle aus Bad Schwartau zu bearbeiten. Die Stadt Bad Schwartau hat zudem dem Kreis mitgeteilt, dass sie die vorliegende Vereinbarung nicht unterzeichnen wird bzw. nur, wenn zahlreiche Änderungen im Entwurf vorgenommen werden. Hierzu hat der Kreis bereits erkennen lassen, dass er nicht gewillt ist, eine Sondervereinbarung mit der Stadt Bad Schwartau zu schließen.

 

Vermutlich wird die  Mitarbeiterin der Gemeinde ab 01.01.2011 wieder im Rathaus tätig sein.