Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung für das Gebiet "Brandenbrook", südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck -Aufstellungsbeschluss-
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wiegand erläutert den Grund für die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 43.
Die teilweise in den Planunterlagen verkehrte Schreibweise der L 332 wird zur Sitzung der Gemeindevertretung berichtigt.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
„1. Für das Gebiet „Brandenbrook“, südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung beschlossen. Mit der Änderung sollen eine Bebauung im hinteren Grundstücksbereich ermöglicht und Gartenbaubetriebe zulässig werden.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Finanzierung der Kosten für die Planung gesichert ist.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig