Auszug - Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße -Satzungsbeschluss-
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Rodewald erläutert den Grund für die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre und weist darauf hin, dass mit Rechtskraft des Bebauungsplanes die Veränderungssperre automatisch erlischt.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
„Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße wird beschlossen.
Die o. a. Satzung ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 14 Ablehnung: 1