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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße, hier: Errichtung einer Lärmschutzwand   

31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rodewald erläutert den aktuellen Sachstand des Bebauungsplanverfahrens:

·         Es ist vorgesehen, am 19.06.2012 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen zu lassen, vorausgesetzt, dass alle Konfliktpunkte bis dahin geklärt wurden sowie alle notwendigen Unterlagen und alle Stellungnahmen vorliegen.

·         Es ist vorgesehen, das Gebiet als „Sondergebiet“ auszuweisen.

·         Abstimmungsgespräche zwischen dem Landesbetrieb Strenbau und Verkehr wurden geführt. Es ist eine Abbiegespur (Aufstellbereich) vorgesehen.

Die Ampelanlage in diesem Bereich bleibt bestehen.

·         Der geplante Wendehammer am Ende der Theodor-Strom-Straße sowie die Baufenster auf dem Gelände der Gärtnerei werden geringfügig verändert. Gegebenenfalls wird ein zusätzliches Baufenster für ein Gewächshaus notwendig.

·         Statt zweier Werbeanlagen (Pylone) wird im Einvernehmen mit dem Investor nur ein Werbepylon mit einer Höhenbeschränkung errichtet.

·         Aufgrund des Gutachtens ist eine absorbierende rmschutzwand in einer Höhe von bis zu 3 m und in einer Länge von ca. 50 m erforderlich. Zwischen dem Gehweg der Kolberger Straße und dem geplanten Standort der Wand wird ein Abstand von 2-3 m liegen. Ein Zugang von der Kolberger Straße ist nicht vorgesehen.

Die einzelnen Varianten 1-5 werden vorgestellt.

 

Herr Schünemann gibt Erläuterungen zu den 3 favorisierten Varianten der Lärmschutzwand.

Aufgrund der vorliegenden Varianten teilt Herr Rodewald mit, dass die Variante 5 seitens der Verwaltung favorisiert wird.

Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann merkt dazu an, dass es sich hierbei um eine „immergrüne“ Wand handeln sollte.

Details sollen im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass auch eine fußufige Erreichbarkeit von der Theodor-Storm-Straße zu dem geplanten Verbrauchmarkt nicht ausgeschlossen ist. Eine hohe Kundenfrequenz ist aber aus topographischen Gründen nicht zu erwarten.

 

Aus Sicht der SPD-Fraktion erläutert Herr Labeit den Grund, warum keine Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussvorlage gegeben werden kann. Da die SPD-Fraktion gegen den Verbrauchermarkt ist, kann zu dem Teilaspekt der Lärmschutzwand, die jedoch aber sinnvoll ist, keine Zustimmung gegeben werden.

 


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 r das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße, soll die erforderliche Schallschutzwand in der Variante 5 zur Ausführung kommen.“


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11  Ablehnung:  4