Auszug - Verpflichtung eines Gemeindevertreters sowie Einführung in seine Tätigkeit
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung wird der Gemeindevertreter Herr Peter Pruter von Herrn BV Werner durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in seine Tätigkeit eingeführt. |