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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf - Satzungsbeschluss -  

28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/895/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB

und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen

Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben

haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung

     beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung für

    das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen

     Ortsgrenze von Stockelsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem

    Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

    Nr. 33, 2. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der

    Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während

     der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sind

Bestandteil des Beschlusses undem Original der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig

: