Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf - Satzungsbeschluss -
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen
Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung
beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung für
das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen
Ortsgrenze von Stockelsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 33, 2. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während
der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sind
Bestandteil des Beschlusses undem Original der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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