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Auszug - Anpassung der Förderrichtlinien  

27. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kuratoriums der Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung
TOP: Ö 7
Gremium: Kuratorium der Jugendstiftung Stockelsdorf - Hilgendorf Schenkung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:22 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/954/HA Anpassung der Förderrichtlinien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In einer etwas längeren Diskussion spricht sich das Kuratorium dafür aus, eine Abruffrist für die Fördergelder von 3 Monaten einzuführen. Die Frist soll grundsätzlich ab dem Bewilligungsdatum beginnen, außer die Maßnahme liegt noch in der Zukunft. In diesem Fall beginnt die Frist nach dem Abschluss der Maßnahme. Die Mitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Frist auf Antrag verlängert werden kann. Bei allen derzeit noch offenen Projekten sollen die Antragsteller dazu aufgefordert werden, die notwendigen Abrechnungsunterlagen innerhalb der beschlossenen Frist einzureichen. Ein Förderhöchstbetrag wird nicht festgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

rdermittel können zukünftig nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten abgerufen werden. Die Frist gilt ab dem Bewilligungsdatum. Handelt es sich um eine Maßnahme mit einem festen Zeitraum (Jugendfahrt, Schüleraustausch), beginnt die Frist entweder ab dem Bewilligungsdatum oder wenn der Projektzeitraum in der Zukunft liegt nach der Durchführung. Der Antragsteller kann in besonderen Fällen beim Kuratorium eine Verlängerung der Frist beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig