Auszug - Anpassung der Förderrichtlinien
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In einer etwas längeren Diskussion spricht sich das Kuratorium dafür aus, eine Abruffrist für die Fördergelder von 3 Monaten einzuführen. Die Frist soll grundsätzlich ab dem Bewilligungsdatum beginnen, außer die Maßnahme liegt noch in der Zukunft. In diesem Fall beginnt die Frist nach dem Abschluss der Maßnahme. Die Mitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Frist auf Antrag verlängert werden kann. Bei allen derzeit noch offenen Projekten sollen die Antragsteller dazu aufgefordert werden, die notwendigen Abrechnungsunterlagen innerhalb der beschlossenen Frist einzureichen. Ein Förderhöchstbetrag wird nicht festgelegt.
Beschlussvorschlag:
Fördermittel können zukünftig nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten abgerufen werden. Die Frist gilt ab dem Bewilligungsdatum. Handelt es sich um eine Maßnahme mit einem festen Zeitraum (Jugendfahrt, Schüleraustausch), beginnt die Frist entweder ab dem Bewilligungsdatum oder wenn der Projektzeitraum in der Zukunft liegt nach der Durchführung. Der Antragsteller kann in besonderen Fällen beim Kuratorium eine Verlängerung der Frist beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig