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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 in der Dorfschaft Dissau für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlcih der K37 (Straße "Am Dorfteich") bzw. südlich und westlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses (Teil 1) und ein Gebiet am östlichen Ortsrand, zwischender K52 (Straße "Dissauer Dorfstraße") und der Curauer Straße; Flurstücke 31/1 und 31/2 (Teil 2) - Frühzeitige Beteiligung -  

34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/973/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 in der Dorfschaft Dissau für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K37 (Straße "Am Dorfteich") bzw. südlich und westlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses (Teil 1) und ein Gebiet am östlichen Ortsrand, zwischen der K52 (Straße "Dissauer Dorfstraße") und der Curauer Straße; Flurstücke 31/1 und 31/2 (Teil 2)
- Frühzeitige Beteiligung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Erläuterungen von Frau Teske zum TOP 7 beziehen sich auch auf die geplante B-Planaufstellung.

Frau Teske stellt die Planinhalte der Bauleitplanung vor und erläutert den Grund für die Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und der TÖB nach § 4 (1) BauGB zur Aufstellung der 12. Änderung des F-Planes-Neuaufstellung-. Der Bebauungsplan (Nr. 34) wird aus 2 Teilgebieten bestehen. Zum einen sollen im Teilgebiet 1 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung des Betriebes geschaffen werden und zum anderen sollen im Gegenzug im Teilgebiet 2 die Möglichkeiten zur gewerblichen Nutzung beschränkt werden.

Auf Anfrage des Herrn Erhardt Neu zur vorgesehenen 2. Zufahrt zum neuen Betriebsgelände, erläutert Herr Rodewald, dass im Rahmen des anstehenden Beteiligungsverfahrens der zuständige Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr zu den geplanten Zufahrten Stellung nehmen wird. Im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses wird dann eine abschließende Beschlussempfehlung gegeben.

 

Auf Anregung des Herrn Hantel zur Höhenbegrenzung von Gebäuden (z.B. Container) im Teilbereich 1 wird die Verwaltung mit dem Investor ein Abstimmungsgespräch führen. Eine abschließende Empfehlung hinsichtlich der max. Gebäudehöhen wird dann zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gegeben.

 


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 in der Dorfschaft Dissau für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K37 (Straße "Am Dorfteich") bzw. südlich und westlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses (Teil 1) und ein Gebiet am östlichen Ortsrand, zwischen der K52 (Straße "Dissauer Dorfstraße") und der Curauer Straße; Flurstücke 31/1 und 31/2 (Teil 2) sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (schriftliche Durchführung) auf Grundlage des beiliegenden Entwurfes durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14 Enthaltung: 1