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Auszug - Einwohnerfragestunde  

35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Broziat, Vertreter der Interessengemeinschaft (IG) Straßensanierung Kolberger Straße, fragt nach, warum im Vorgriff die Empfehlung zum Ausbau der Kolberger Straße beschlossen werden soll, obwohl noch kein von der Verwaltung zugesagtes Gespräch stattgefunden hat. Herr Rodewald antwortet, dass der Beschluss über den Ausbau der Kolberger Stre schon vor 1 Jahr gefasst wurde. Im Rahmen der zu behandelnden Vorlage soll lediglich über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Durchführung beraten werden. Er weist weiter darauf hin, dass die Verwaltung vorgeschlagen hat, Vertretern der Interessengemeinschaften Kolberger Straße und Bergstraße Einzelheiten über die Planung und den Ablauf hinsichtlich der Straßenausbaumaßnahmen zu erläutern. Dabei können seitens der Interessensgemeinschaften Anregungen zu diesen Maßnahmen gegeben werden.

Die Notwendigkeit der Sanierungen wurde durch einen externen Sachverständigen festgestellt, der vor ca. 2 Jahren damit beauftragt wurde, alle Gemeindestraßen hinsichtlich ihres Zustandes zu beurteilen. Hierzu wurde eine Prioritätenliste zur Sanierung der Straßen erstellt. Dabei wurde festgestellt, dass die Kolberger Straße und die Bergstraße dringend zu sanieren sind. Im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes handelt es sich um sog. "abngige" Straßen.

Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann erwähnt im Zusammenhang mit einer vorherigen Abstimmung von Straßenausbaumaßnahmen mit Anliegern das positive Beispiel des Ausbaues des Bohnrader Weges. Die Verschiebung dieser Ausbaumaßnahme auf 2014 wird u.a. aus finanziellen und personellen Gründen seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Die Umlegung bzw. Verteilung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der gültigen Straßenausbaubeitragsatzung, die von der Gemeindevertretung beschlossen wurde und von der Verwaltung umzusetzen ist.

 

 

Herr Lang fragt an, nach welchen Maßstäben im Beitragsrecht die Einstufung der Straßen erfolgt.

Herr Rodewald und Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann teilen dazu mit, dass die Einstufung auf der Grundlage der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Stockelsdorf, die sich an der aktuellen Rechtsprechung orientiert, erfolgt.

 

 

Frau Wilke-Alba fragt nach, ob die Höhe der Ausbaukosten damit zu begründen ist, dass die Gemeinde 40 Jahre lang keine Unterhaltungsarbeiten an der Kolberger Straße vorgenommen hat.

Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann erläutert, dass in der Vergangenheit regelmäßig Unterhaltungsarbeiten durchgeführt wurden. Die Kolberger Straße ist vor ca. 50 Jahren hergestellt worden. Sie entspricht nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen an den Straßenaufbau. Herr Rodewald ergänzt, dass bei einer Straße nach der derzeitigen Rechtsprechung zum Beitragsrecht nach einer Lebensdauer von 30 35 Jahren eine Erneuerungsbedürftigkeit als wahrscheinlich angenommen wird. Unabhängig davon wird die Notwendigkeit der Sanierung auch aktuell durch ein zweites Büros bestätigt.

 

 

Herr Ohlow fragt nach, ob im Rahmen eines glicherweise geplanten Neubaugebietes am Resefelder Weg die Entsorgungsleitungen über die dann sarnierte Kolberger Straße geführt werden sollen.

Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann und Herr Rodewald erläutern, dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Anhaltspunkte für die Anbindung eines weiteren Gebietes vorliegen.

 

 

Auf Anfrage des Herrn Kripgans zur Straßenreinigung der Kolberger Straße wird von Herrn Rodewald mitgeteilt, dass auch dieses Thema in dem geplanten Erörterungstermin angesprochen wird.

 

 

Auf Anfrage des Herrn Koglin zur Begriffserläuterung "abgängig" erläutert Herr Rodewald, dass es sich hierbei um einen straßenausbaubeitragsrechtlichen Begriff handelt, der "aufgebraucht" bedeutet. Am 11.12.2012 wird in der Gemeindevertretung im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden, ob die Straßensanierung der Kolberger Straße auf 2014 verschoben wird.

 

 

Zur Frage des Herrn Kripgans, wie ein Rentner mit einer geringen Rente die Beitragskosten tragen soll, wird von Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann darauf hingewiesen, dass Eigentum verpflichtet und der Grundstückswert durch den Straßenausbau steigt. Frau Sorgenfrei erwähnt zu diesem Thema, dass durchaus die Möglichkeit der Stundung besteht, vorausgesetzt, die Einkünfte werden offengelegt.

 

 

 

Herr Helmut Neu spricht in diesem Zusammenhang die mögliche Einführung von wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen auf Landesebene an. In anderen Bundesländern ist dies bereits gängige Praxis.

Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann weist darauf hin, keine kommunalpolitischen Entscheidungen zu diesem unausgereiften Thema übereilt zu treffen. Die rechtlichen Empfehlungen der Fachleute sollten dazu vorher angehört und die erwartete Neufassung des Kommunalabgabengesetzes abgewartet werden. Im Übrigen würde die Einführung dieser Art von Beiträgen voraussichtlich ein Mehraufwand an Personal bedeuten.

Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann stellt noch einmal die derzeit ltige Rechtslage zu diesem Thema dar. Die neue Landesregierung prüft zurzeit, die Verpflichtung der Gemeinden und Städte, Beiträge zu erheben, wieder einzuführen. Die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen wird ebenfalls geprüft. Dieses sind die aktuellen Informationen des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages. Es ist ohnehin vorgesehen, das Thema im dafür zuständigen Hauptausschuss zu behandeln.

 

Herr Hantel meint, dass aufgrund des Zustandes der Koberger Straße eine Verschiebung der Sanierungsmaßnahme vertretbar ist.

Herr Rodewald weist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen des beauftragten Büros Bockermann und Fritze hin, wonach die Gemeinde aus doppischen Gründen Straßensanierungen betreiben muss. Unabhängig davon obliegt der Gemeinde Stockelsdorf die Verkehrssicherungspflicht.

 

Zu dem Einwand, es hättenckstellungen für den Straßenbau gebildet werden müssen, erläutert Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann die vergangene und derzeitige Finanzsituation der Gemeinde Stockelsdorf, wonach eine Rücklagenbildung durch die ehemals hohe Verschuldung von 12 Millionen Euro gar nicht möglich war. Diese Schulden wurden auf 2 Millionen Euro reduziert. Auch nach Einführung der Doppik ist eine Rücklagenbildung derzeit nicht möglich.