Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung "Rathaus" für den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensböker Straße (L230) sowie südöstlich der ev.-luth. Kirche - Satzungsbeschluss -
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung "Rathaus" für den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensböker Straße (L230) sowie südöstlich der ev.-luth. Kirche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig