Auszug - Anträge zur Aufstellung von Bauleitplänen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Zu 1.
„Dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes zum Zwecke der Umnutzung des bestehenden Lagergebäudes wird im Grundsatz zugestimmt. Die städtebaulich verträgliche Anzahl der Wohneinheiten ist im Rahmen der Entwurfserstellung zu ermitteln.
Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Das Aufstellungsverfahren ist einzuleiten, wenn eine rechtswirksame Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen wurde.“
Zu 2.
„Dem Antrag wird zugestimmt. Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Das Aufstellungsverfahren ist einzuleiten, wenn die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten rechtswirksam ist.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig