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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2, 4. Änderung für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änd. "SO-Nahversorgungsmarkt mit Wohnen" - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -   

4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V13/226/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2, 4. Änderung für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änd. "SO-Nahversorgungsmarkt mit Wohnen"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wiegand erläutert die Planänderung.


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen

Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses

vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2, 4. Änderung (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei) für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änd. SO-Nahversorgungs- markt mit Wohnen" und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Nr. 2, 4. Änderung für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änd. "SO-Nahversorgungsmarkt mit Wohnen" und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig