Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2, 4. Änderung für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änd. "SO-Nahversorgungsmarkt mit Wohnen" - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wiegand erläutert die Planänderung.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen
Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses
vorzunehmen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2, 4. Änderung (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei) für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änd. „SO-Nahversorgungs- markt mit Wohnen" und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Nr. 2, 4. Änderung für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änd. "SO-Nahversorgungsmarkt mit Wohnen" und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig