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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.09.2013 zur Umwidmung der Radwege  

4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V13/230/BA Antrag der SPD-Fraktion vom 22.09.2013 zur Umwidmung der Radwege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Verfasser:Schulz, Joachim
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Sorgenfrei erläutert den Antrag.

 

Herr Hantel verweist auf den sich in der Aufstellung befindenden Verkehrsentwicklungsplan (VEP) und meint, dass eine Umwandelung vorhandener Fahrradwege nicht notwendig ist.

 

Herr Hinzmann verweist ebenfalls auf den VEP und meint, dass der Antrag zurückgezogen werden sollte.

 

Herr Andermannn gibt Erläuterungen zu dem Gerichtsurteil und fordert, entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten bzw. umzusetzen.

 

Herr Gurth verweist auf die Tätigkeiten des Arbeitskreises zur Aufstellung des VEP und meint, dass kein Vorgriff einzelner Themen erfolgen sollte. Anfang nächsten Jahres soll der Entwurf des VEP vorgestellt werden.

 

Herr Helmut Neu meint, dass das Ergebnis des Arbeitskreises abgewartet werden sollte. Seiner Meinung nach würde dieser Antrag die Erstellung des VEP verzögern.


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, das den Verkehrsentwicklungsplan bearbeitende Planungsbüro aufzufordern, zum nächsten Termin Anfang des kommenden Jahres die Radwege der Gemeinde Stockelsdorf dahingehend zu überprüfen, ob diese gefährdungsfrei zu nutzen sind bzw. ob sie ggf. neu in Anlehnung an das o.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu beschildern wären.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:4   Ablehnung: 11

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.