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Auszug - Anträge zur Aufstellung von Bauleitplänen  

5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 25.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Krumbecker Hof, Krumbecker Hof 8, 23617 Stockelsdorf
Ort: Krumbecker Hof 8, 23617 Stockelsdorf
V13/232/BA Anträge zur Aufstellung von Bauleitplänen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Wiegand gibt Erläuterungen zu den vorliegenden Anträgen.


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

 

Zu 1.

Antrag auf Änderung des B-Planes 11, 2. Änderung und Ergänzung vom 25.02.2013 im Bereich der Heinrichstraße

 

Dem Antrag wird zugestimmt. Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Das Aufstellungsverfahren ist einzuleiten, wenn die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten rechtswirksam ist.“

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Zu 2.

 

Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 21, 1. Änderung,  Antrag vom 19.03.2013 im Bereich der Straße Windmühlenkoppel

 

Dem Antrag wird zugestimmt. Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Das Aufstellungsverfahren ist einzuleiten, wenn die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten rechtswirksam ist.“

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Zu 3.

 

Antrag Änderung bzw. Erweiterung des B-Planes Nr. 69 vom 16.05.2013 im Bereich der Straße Am Klosterlauf

 

Dem Antrag wird zugestimmt. Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Das Aufstellungsverfahren ist einzuleiten, wenn die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten rechtswirksam ist.“

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Zu 4.

 

Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 11, 2. Änd.+Erg. vom 19.09.2013 im Bereich der Ringstraße

 

Dem Antrag wird zugestimmt. Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Das Aufstellungsverfahren ist einzuleiten, wenn die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten rechtswirksam ist.“

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig