Auszug - Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
„1. Zur Aufstellung des B-Planes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügte Entwurf (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.
2. Die o. a. Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig