Auszug - II. Satzung zu Änderung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Hauptausschuss beschließt:
Die II. Änderung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer
Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
(Spielgerätesteuer) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig