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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obern-wohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf) - Satzungsbeschluss -   

13. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V15/631/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obern-wohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf)
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 75- wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A + B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 75 für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – genehmigt und der vorhabenbezogene städtebauliche Vertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt  Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:  Zustimmung: 24  Ablehnung: 3