Auszug - Anträge zur Aufstellung von Bauleitplänen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ehmke stellt für die CDU-Fraktion zum Punkt 2 den Antrag, für das Flurstück 422 Gemarkung Mori die planerischen Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen und begründet dies mit § 13a BauGB (Innenbereichsentwicklung). Auch für die Flurstücke 416-421 käme seines Erachtens eine Verdichtung in Betracht.
In diesem Zusammenhang könnte für den Antragssteller ein Geh-und Fahrrecht über das Flurstück 422 eingetragen werden.
Er übergibt den schriftlichen Antrag an Herrn Bürgervorsteher Werner.
BM Rahlf-Behrmann weist auf die Inhalte der Beschlussempfehlung hin und erklärt, dass nach Auffassung der Verwaltung nur eine einvernehmlich mit allen betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmte Lösung unter Berücksichtigung einer geordneten Erschließung sinnvoll wäre. Zudem wäre auch die Frage der Planungskostenübernahme zu klären.
Sie schlägt vor, den Antrag noch einmal im UBPÖS zu behandeln.
Herr Gurth weist auf die Möglichkeit einer Angebotsplanung hin und modifiziert den Antrag der CDU- Fraktion dahingehend, dass die Angelegenheit an den Fachausschuss zu erneuten Beratung zurückverwiesen werden soll.
Es folgt eine Abstimmung über die Verweisung des in der Vorlage unter Punkt 2 aufgeführten Antrages an den Fachausschuss (UBPöS).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Gemeindevertretung fasst zu dem unter Punkt 1 der Vorlage aufgeführten Antrag folgenden Beschluss:
Dem Antrag in der vorliegenden Form wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt. Es sind Gespräche mit dem Antragssteller und dem Dorfvorstand zu führen. Entsprechend dem Ergebnis der Gespräche ist über den Antrag in einer der darauf folgenden Sitzungen abschließend zu beraten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig