Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, südlich der Straße "Landwehr" und westlich der Clever Landstraße - Satzungsbeschluss -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 62 wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 62 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, südlich der Straße „Landwehr“ und westlich der Clever Landstraße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, südlich der Straße „Landwehr“ und westlich der Clever Landstraße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
BV Werner unterbricht die Sitzung um 18:06 Uhr zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit.
Weiter mit dem nichtöffentlichen Teil um 18:12 Uhr.