Auszug - Verpflichtung einer Gemeindevertreterin und Einführung in ihre Tätigkeit
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung wird die Gemeindevertreterin Frau Helga Holthusen von Herrn BV Werner durch Handschlag auf die Gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.