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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 4. Änd. für das Gewerbegebiet „Albert-Einstein-Straße“, Gebiet nördlich der Kleingartenanlage, östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße - Satzungsbeschluss -   

26. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V17/039/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 4. Änd. für das Gewerbegebiet „Albert-Einstein-Straße“, Gebiet nördlich der Kleingartenanlage, östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 13, 4. Änderung wird wie folgt entschieden:           s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 13, 4. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage, östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 4. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage, östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig