Auszug - Mitteilungen
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Wortprotokoll |
Gleichstellungsbeauftragte
BM Rahlf-Behrmann berichtet, dass der Landtag am 24.02.2017 neue gesetzliche Standards für die Beschäftigung einer hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten beschlossen hat.
Insbesondere wurde festgelegt, dass die Gleichstellungsbeauftragten in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern grundsätzlich in Vollzeit zu beschäftigen sind. Eine teilzeitige Tätigkeit mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wird ausgeschlossen.
BV Werner gratuliert GV Waldemar Pilarczyk zur Auszeichnung mit der silbernen Ehrennadel der Handeslkammer Lübeck.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 18:26 Uhr.