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Auszug - Übernahme einer Bürgschaft für die Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf  

29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V17/161/HA Übernahme einer Bürgschaft für die Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Neu spricht sich gegen die Übernahme der Bürgschaft aus und beanstandet insbesondere die geplante Baumaßnahme am Herrenhaus.

 

GV Herr Gurth, GV Herr Labeit und BM Rahlf-Behrmann erläutern nochmal den Sachverhalt.

 


 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Darlehen der Stiftung Herrenhaus ist bis zur Höhe von 80 % des Kreditbetrags (= 160.000 Euro) mit einer Ausfallbürgschaft der Gemeinde ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abzusichern.
  2. Auf die Vereinnahmung einer Bürgschaftsprovision bzw. der Abschöpfung des Bürgschaftsvorteils wird verzichtet.

 

  1. Die Vereinbarung eines zusätzlichen Prüfungsrechts nach § 95h Abs. 6 GO ist nicht

            notwendig.

 


                                                       Abstimmungsergebnis: 26 Ja- Stimmen, 3  Gegenstimmen