Auszug - Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2018 auf Verlegung der Ortstafel an der L 332
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Tretau gibt Erläuterungen zu dem vorliegenden Antrag und modifiziert diesen dahingehend, dass in dem betroffenen Bereich der Schule Ravensbusch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h beantragt werden soll.
Zum Antrag der SPD-Fraktion auf Verlegung der Ortstafel an der L 332 verliest Frau Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann folgende Stellungnahme der Polizeidirektion Lübeck:
„Das Versetzen einer Ortstafel ist nur möglich, wenn mindestens eine einseitige geschlossene Bebauung vorhanden ist. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden, so jedenfalls die Bestimmungen der VwV-StVO zu § 42, zu den Zeichen 310 und 311, Randnummer 1.
Dies ist hier leider nicht der Fall. Weder das Altenheim noch sonst ein bebautes Grundstück werden von der L 332 erschlossen. Das Versetzen der Ortstafel ist somit nicht zulässig“.
Bedingt durch den Antrag/Änderungsantrag der SPD-Fraktion und eine vorliegende Anfrage der UWG-Fraktion wird folgender Beschlussvorschlag formuliert:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt überprüfen zu lassen, ob in dem Bereich vor der Grundschule Ravensbusch eine 30er-Zone eingerichtet werden kann und ob eine Versetzung des Ortsschildes an der L 332 um 70 Meter möglich ist. Ebenfalls soll geprüft werden, ob vor dem Altenheim eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/Std. möglich ist. Des Weiteren soll geprüft werden, ob vor der Gemeinschaftsschule, im Bereich des Rensefelder Weges / der Ahrensböker Straße / der Dorfstraße, eine 30er-Zone eingerichtet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen:15