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Auszug - Mitteilungen  

1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Maiwald erläutert die neuen Standorte der Bushaltestellen, die im Zusammenhang mit der neuen Buslinienführung Nr. 17 und 9 (ab 01.12.2018) entstehen sollen. Die Übersichtspläne sind dem Original der Niederschrift als Anlage  3  beigefügt.

Die Herstellungskosten und die Planungskosten betragen insgesamt voraussichtlich ca. 245.000,00 €, die im Nachtragshaushalt als überplanmäßige Ausgabe beantragt wurden. Es ist vorgesehen, die Auftragsvergabe am 11.09.2018 im  UBPöS beschließen zu lassen, damit zum 01.12.2018 der Buslinienbetrieb beginnen kann. Die Fragen zur Ausstattung der einzelnen Bushaltestellen werden beantwortet. Die angesprochenen Mängel bei den bestehenden Haltestellen werden zur Kenntnis genommen und, wenn möglich, behoben.

Herr Rodewald teilt dazu mit, dass vorgesehen ist, die Ausschreibung auf Basis der vorgestellten Planung umgehend durchzuführen. Seitens des Ausschusses werden keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise erhoben. 

 

Herr Rodewald teilt Folgendes mit:

  • Es liegt ein Änderungsantrag zum F-Plan in der Ortslage Eckhorst vor. Grundsätzlich werden diese Anträge am Ende des Jahres zur Entscheidung vorgelegt, es sei denn, eine Eilbedürftigkeit ist dazu gegeben (z.B. bei Gewerbegebietsansiedlungen). In vorliegendem Fall ist aus Sicht der Verwaltung keine Eilbedürftigkeit gegeben.

Frau Bradler stellt diesen Antrag vor, der eine geplante Bebauung mit ca. 4 Wohngrundstücken im südlichen Bereich der Eckhorster Dorfstraße zum Ziel hat.

Seitens des Ausschusses wird keine Eilbedürftigkeit gesehen, so dass über den Antrag in der letzten Sitzung des Jahres beraten wird.

 

  • Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im rückwärtigen Bereich der Flurstraße auf der Grundlage des § 34 BauGB vor. Da es sich hierbei um sehr tiefe Grundstücke handelt und mehrfach bereits der Wunsch einer rückwärtigen Bebauung geäußert wurde, wird seitens der Verwaltung empfohlen, im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung  einen Bebauungsplan aufzustellen, um auch zu prüfen, ob die vorhandene Infrastruktur in diesem Bereich für eine weitere Verdichtung ausreicht. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss sowie den Erlass einer Veränderungssperre direkt am 09.07.2018 in der Gemeindevertretung beraten bzw. beschließen zu lassen.

Seitens des Ausschusses bestehen keine Bedenken gegen die von Herrn Rodewald skizzierte Vorgehensweise.

 

  • Die Hansestadt Lübeck hat zur Sanierung der Brücke am Landgraben eine Finanzierungszusage gegeben. Die Haushaltsmittel dafür wurden im Nachtragshaushalt entsprechend beantragt.

 

  • Über die Entwurfsplanung zur Verlegung der L 230 von der Ahrensböker Straße in die Marienburgstraße wird in einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause beraten.

 

  • Das Städtebauförderprogramm  „soziale Stadt“ trifft nach Prüfung der Förderrichtlinien für Stockelsdorf nicht zu, da die Fördervoraussetzungen (z.B. müssen städtebauliche Konfliktbereiche vorliegen) nicht erfüllt werden.

 

Herr Rodewald schlägt vor, wieder ein Inhouse-Seminar für Mandatsträger im Bereich des Baurechtes durchzuführen. Es wird versucht, einen entsprechenden Referenten dafür zu bekommen. Der Ausschuss befürwortet ein solches Seminar.

 

Frau Bürgermeisterin Samtleben teilt folgendes mit:

  • Bedingt durch den Brandschaden im Feuerwehrgerätehaus Horsdorf wurde im Rahmen einer Besichtigung durch die Hanseatische Feuerwehr- und Unfallkasse   festgestellt, dass ergänzende bauliche Maßnahmen erforderlich werden. Die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges sowie die durch die Hanseatische Feuerwehr- und Unfallkasse festgestellten Mängel bei der Lagerung von entsprechenden Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen begründen einen ergänzenden Raumbedarf. Im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes ist dieser Um- bzw. Neubau bereits vorgesehen.

Gemeindewehrführer Volgmann teilt dazu mit, dass die benachbarte Grundstückeigentümerin unter entsprechenden Voraussetzungen Bereitschaft zu einer Grenzbebauung signalisiert hat.

Herr Rodewald merkt dazu an, dass die Aktiv-Region gegebenenfalls einen Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses / Feuerwehrgerätehauses finanziell unterstützen würde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Zustimmung:   Ablehnung:   Enthaltung:

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen:

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu TOP 14 (2547 KB)