Auszug - Beratung über den Erlass einer Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Neu bittet um Erklärung, wie es zu den erhöhten Zahlen gekommen ist.
Herr Labeit führt aus, dass sich eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die die Zahlen ausgearbeitet hat und erklärt deren Vorgehensweise. Er verweist dabei auf die am 01.01.2018 in Kraft getretene Entschädigungsverordnung für Feuerwehren und die in den Entschädigungssatzungen der Nachbargemeinden enthaltenen Entschädigungshöhen.
Der Hauptausschuss beschließt:
1) Der Gemeindevertretung wird empfohlen, eine Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf auf der Basis des beiliegenden Entwurfs zu erlassen.
2) Der Gemeindevertretung wird empfohlen, in Nr. 3 Satz 1 der Richtlinien für die ehrenamtliche Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen die monatliche Aufwandsentschädigung rückwirkend vom 01.06.2018 auf 103,00 Euro festzulegen.
3) Die Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist rückwirkend vom 01.06.2018 von bisher 36,00 auf 40,90 Euro festzusetzen.
4) Die Betreuer/innen der Partnerschaften mit Okonek und Le Portel erhalten ab 2018 eine jährliche Aufwandsentschädigung von 150,00 Euro (bisher 135,00).
5) Die ehrenamtliche Gemeindearchivarin bzw. der ehrenamtliche Gemeindearchivar erhält rückwirkend ab 01.06.2018 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 127,00 Euro (bisher: 115,00 Euro).
6) Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Sprecherin / den Sprecher der Lottiner ist mit Ablauf des 31.12.2018 einzustellen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15