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Auszug - Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf: Absenkung der Wertgrenze für die Auftragsvergaben der Bürgermeisterin  

2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:29 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V18/412/HA Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Günen zur Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf:
Absenkung der Wertgrenze für die Auftragsvergaben der Bürgermeisterin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Dohse von der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen begründet den eingereichten Antrag.

Er argumentiert u.a. damit, dass die Wertgrenze in der Vergangenheit mit der Erfahrung der bisherigen Bürgermeisterin Rahlf-Behrmann angehoben wurde.

Da Frau Samtleben erst relativ kurze Zeit im Amt ist, wird beantragt, die Wertgrenze abzusenken. Die Wertgrenze kann jederzeit wieder angehoben werden.

Herr Hamerich ergänzt die Erklärung mit einem Selbstschutz der Gemeinde. Bei der Summe haben sie sich an den  Nachbargemeinden orientiert.

 

Herr Kerbstadt und Herr Rodewald führen die Konsequenzen auf, die mit einer Absenkung der Wertgrenze verbunden wären.

Gerade im Bereich des Bauamtes würde die Absenkung die Auftragsvergaben und Auftragsdurchführungen behindert. U.a. dadurch, dass Entscheidungen rausgezögert werden, die Firmen nicht rechtzeitig gebunden werden könnten und die Gremien öfter tagen müssten. Die kurzfristige freihändige Vergabe wäre ebenfalls nicht mehr möglich.

Herr Rodewald erklärt weiter, dass davon auszugehen ist, dass sich die Zahl der Gremiensitzungen verdoppeln und somit auch der Verwaltungsaufwand erhöhen würde.

Herr Kerbstadt schlägt als Kompromiss vor, dass die Verwaltung im Rahmen des Berichtwesens in jeder Hauptausschusssitzung über die Auftragsvergaben ab 50.000,- € berichten könnte.

 

Die SPD-Fraktion ist gegen die Kürzung. Herr Wiescher stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und erklärt, dass die Verwaltung an das Vergaberecht gebunden ist und die Aufträge von den Verwaltungsmitarbeitern nach diesem ausgearbeitet werden, so dass die Erfahrung weiterhin gegeben ist. Ebenso sind mehrere Mitarbeiter mit entsprechenden Fachkenntnissen an der Ausarbeitung einer Baumaßnahme beteiligt und zeichnen die Aufträge gegen, bevor diese der Bürgermeisterin zur Unterschrift vorgelegt werden. Die Kürzung der Wertgrenze würde das Verwaltungshandeln behindern, die Investitionen und die Auftragsvergabe verzögern, die Gremiensitzungen erhöhen und die Verwaltungsmitarbeiter zeitlich zusätzlich belasten.

 

Herr Wienandt von der UWG stimmt der SPD zu und bittet die CDU und Bündnis90/ Die Grünen den Antrag zurückzuziehen.

Herr Neu von der UWG ist aufgrund der Ausführungen der Verwaltung gegen die Kürzung der Wertgrenze. Die UWG starte mit einem Vertrauensvorschuss in die Zusammenarbeit mit der neuen Verwaltungsleitung.

 

Herr Hinzmann von der FDP ist ebenfalls gegen die Kürzung, da die Erfahrung der Verwaltungsmitarbeiter weiterhin gegeben ist. Außerdem kritisiert er, dass unter dem TOP 5 beantragt wurde, die Personalsituation der Verwaltung zu überprüfen und ggf. einen zusätzlichen Stellenbedarf festzustellen, belastet diese aber gleichzeitig durch die Mehrsitzungen. Ebenso wird die Verwaltungsarbeit durch die Kürzung verzögert. 

 

Herr Hamerich ergänzt seine Aussage um den Punkt des verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern, sowie der Verantwortung für die Gemeinde.

Er wäre jedoch mit einer zeitliche Befristung von 6, anstatt der im Antrag angegeben 24 Monaten einverstanden. Nach dieser Zeit könnte beurteilt werden, ob die Kürzung aufgehoben wird.

 

Es herrscht eine rege Diskussion zum Thema.

 

BM Samtleben zeigt den Verwaltungsaufwand für die Sitzungsvor- und nachbereitung auf.

Sie zitiert die Gemeindeordnung, nach dieser die Wertgrenze u.a. nach der Größe und der Finanzsituation der Verwaltung zu setzen ist. Eine Absenkung der Wertgrenze würde das Verwaltungshandeln erhöhen und behindern.

 

Herr Hamerich von der CDU-Fraktion beantragt eine Sitzungsunterbrechung vor Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Die Sitzung wird von 18:08 Uhr bis 18:19 Uhr unterbrochen.

 

Die CDU und Bündnis 90/ Die Grünen halten an den Kürzungsantrag fest. Modifizieren jedoch den Antrag um den Punkt der Befristung auf 6 Monate. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kenntnisstand auf den Folgen dieses Beschlusses, nach 6 Monaten vorzutragen.

Die SPD , UWG und FDP sind gegen die Kürzung und für die vorgeschlagene Berichterstattung der Verwaltung.

 

 


Der Hauptausschuss beschließt:

 

Die Wertgrenze der Bürgermeisterin wird auf 50.000,- € gesenkt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kenntnisstand aus den Folgen dieses Beschlusse nach 6 Monaten vorzutragen. Anschließend soll über die Wiederanhebung der Wertgrenze entschieden werden. 

 

 


Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15