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Auszug - Anfragen  

3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
 
Wortprotokoll

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.10.2018 hinsichtlich der Anliegerinformationsschreiben der Verwaltung über die beabsichtigte Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenbeleuchtung in der Ahrensböker Straße teilt Frau Bürgermeisterin Samtleben folgendes mit:

 

Zu 1.Um welche Baumaßnahme handelte es sich hier genau?

Umrüstung der Beleuchtung aus dem Jahre 1975 auf LED-Leuchmittel unter Austausch des Leuchtenkopfes.

 

Zu 2.Wann wurde diese Baumaßnahme beraten und beschlossen?

Am 13.05.2013 erfolgte im UBPÖS (V13/086/BA) der Beschluss über das Bauprogramm.

Am 19.08.2013 erfolgte im UBPÖS (V13/160/BA) die Auftragsvergabe.

 

Zu 3.Wann wurde die Baumaßnahme beendet?

Der Auftragnehmer hatte die Leistung am 15.01.2014 beendet.

Die Abnahme erfolgte am 16.01.2014; die Mängelbeseitigung am 09.04.2014.

 

Zu 4.Wann erfolgte die Abschlussrechnung?

Die Schlussrechnung datiert vom 24.03.2014, die Honorarschlussrechnung vom 09.04.2014.

 

Zu 5.Warum wurden die Grundstückseigentümer erst mit Schreiben vom 11.10.2018 informiert?

Bedingt durch personelle Engpässe erfolgte die späte Information.

Grundstückseigentümer werden vom Kämmereiamt ca. 1 Monat vor dem Versand des Beitragsbescheides informiert.

 

Zu 6. Wann tritt Verjährung ein?

Nach § 170 Abs.1 AO beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abgabe entstanden ist.

Eine im Jahre 2014 entstandene Abgabe verjährt somit am 01.01.2019, 00:00 Uhr.

 

Zukünftig sollen betroffene Grundstückseigentümer zeitnäher entsprechende Informationsschreiben bzw. Vorausleistungsbescheide über beitragsfähige Maßnahmen erhalten.

 

Bei dieser anstehenden Beitragserhebung kann auf Antrag eine Ratenzahlung vereinbart werden.