Seiteninhalt

Auszug - Bauvorhaben Freiwillige Feuerwehr Stockelsdorf  

7. Öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V19/568/BA Bauvorhaben Freiwillige Feuerwehr Stockelsdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:60.41
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Köhler teilt mit, dass die Baugenehmigung für die Errichtung des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Stockelsdorf im Bohnrader Weg erteilt wurde.

Auf Anfrage des Kreises Ostholstein –Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen- zur Unterbringung eines „Löschzuges Gefahrengut“ teilt Herr Köhler mit, dass die Gemeinde ein Interesse an diesem Vorhaben hat. Sollte dieses Fahrzeug am Standort Bohnrader Weg untergebrachten werden, würde dies die Errichtung einer zusätzlichen (5.) Fahrzeughalle bedeuten. Der Kreis Ostholstein würde sich an den Kosten, die durch die Unterbringung dieses Fahrzeuges entstehen, in noch nicht geklärter Größenordnung beteiligen. Die Benutzung des Fahrzeuges bei Feuerwehreinsätzen wäre durch die Gemeinde möglich.

Herr Middeler und Herr Mentrup stellen den Planungsstand des Gebäudes vor. Herr Middeler gibt Erläuterungen zu dem Materialkonzept „Fassade“, zur geplanten öffentlichen Ausschreibung und zur vorsorglichen Bauantragstellung der 5. Fahrzeughalle (die Präsentation ist dem Original der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt). Die endgültige Materialwahl kann in Rahmen einer Bemusterung festgelegt werden.

Die geschätzten Mehrkosten für diese zusätzliche Halle betragen ca. 122.000 €  brutto inkl. Nebenkosten.  Die Gesamtkosten des Neubaus würden dann bei ca. 3.62 Millionen € liegen. Die erforderliche Ausschreibung des Bauvorhabens soll auf Basis der Baugenehmigung (Gebäude mit 4 Fahrzeughallen) durchgeführt werden. Gegebenenfalls könnte dann im Herbst 2019 mit dem Bau begonnen werden. Für die mögliche Errichtung einer 5. Fahrzeughalle sollte  vorsorglich ein Bauantrag gestellt werden.

Auf Anfrage des Herrn Andermann zur Einhaltung der Alarmierungs- und Ausrückzeiten teilt Herr Köhler mit, dass grundsätzlich die Einsatzfahrzeuge dennoch über die Landesstraße fahren können. Nur in Ausnahmefällen soll der Bohnrader Weg / die Dorfstraße benutzt werden.

 

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem vorgestellten Materialkonzept zur Fassade wird zugestimmt.

 

  1. Die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme mit 4 Fahrzeughallen ist auf Basis der erteilten Baugenehmigung durchzuführen.

 

  1. Für die mögliche Gebäudeerweiterung um eine 5. Fahrzeughalle ist vorsorglich eine Baugenehmigung zu beantragen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 14