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Auszug - Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zur Bedarfsplanung des Kreises Ostholstein gemäß §§ 6-8 Kindertagesstättengesetz  

5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:44 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V19/591/HA Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zur Bedarfsplanung des Kreises Ostholstein gemäß §§ 6-8 Kindertagesstättengesetz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll

GV Gall-Gratze merkt an, dass die Stockelsdorfer Zahlen der Bedarfsplanung des Kreises eher entgegenlaufen.

 

GV Holthusen fragt an, wie der Stand der Anmeldungen in der Waldkita und der Naturkita Krumbecker Hof ist.

 

Herr Kerbstadt antwortet, dass in der Waldkita zum Sommer 10 Kinder angemeldet sind. Die Naturkita am Krumbecker Hof ist derzeit voll belegt.

 

GV Gall-Gratze thematisiert den Anbau an die Kindertagesstätte „Himmelblau“ und erteilt Frau Trapp das Wort.

 

Frau Trapp berichtet, dass der Anbau von zwei zusätzlichen Gruppen aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen dringend notwendig ist.

 

wB Otto verdeutlicht, dass der Rechtsanspruch bereits ab Vollendung des ersten Lebensjahres gilt und deswegen auch eine unterjährige Aufnahme von Kindern erfolgen sollte.

 

Vom Gremium wird angeregt, den Mitgliedern des Ausschusses eine Tabelle mit den aktuellen Belegungszahlen der Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen.

 

Im weiteren Diskussionsverlauf werden die Gruppenstärke von 22 Kindern, die Qualität der Betreuung in Stockelsdorf und der Zuwachs an Kindern aus den Neubaugebieten thematisiert.

 

GV Tretau stellt den Antrag zur Geschäftsordnung die Diskussion zu beenden. Diesem wird stattgegeben.

 

Die Bedarfsplanung des Kreises Ostholstein gemäß §§ 6-8 KiTaG zum Stichtag 01.08.2018 wird zur Kenntnis genommen.