Seiteninhalt

Auszug - Beratung über den Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf  

13. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V19/829/HA Beratung über den Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

BM Samtleben erklärt, dass die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung von dem Bürgervorsteher unterschrieben werden muss. Es folgt eine entsprechende Änderung in der Satzung.

 

GV Hintz rügt die Regelung in § 11, nach der Anträge einzelner Gemeindevertreter von der

oder dem Vorsitzenden auf die Tagesordnung genommen werden müssen, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern der Gemeindevertretung unterzeichnet sind.

Diese Regelung würde zum Nachteil der BfB sein, da diese Partei nur ein Mitglied in der Gemeindevertretung hat.

 

BV Beckmann erklärt, dass es nach § 11 Satz 2 im Ermessen des Bürgervorstehers steht, ob er Anträge auf die Tagesordnung aufnehmen lässt, unabhängig von der Anzahl der Unterschriften.

Im Satz drei ist beschrieben, dass der Ausschussvorsitzende Anträge mit drei Unterschriften zulassen muss.

 

GV Hintz gibt sich mit der Antwort nicht zufrieden und stimmt gegen die Satzung.

 

Des Weiteren gibt GV Labeit gibt Auskunft zu dem stattgefundenen Beratungstreffen der Fraktionsvorsitzenden und erläutert die Änderungen.

Nach einer kurzen Diskussion wird der § 22 um den Absatz G ergänzt:

 

§ 22 Abs. G

Ausschussmitglieder können Angelegenheiten auf die Tagesordnung ihres Ausschusses setzen lassen.

 

 


Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, beiliegende Geschäftsordnung -mit der genannten Ergänzung unter § 22 um den Punkt G- zu beschließen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15