Auszug - Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Hinz rügt die Regelung in § 11, nach der Anträge einzelner Gemeindevertreter von der oder dem Vorsitzenden auf die Tagesordnung genommen werden müssen, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern der Gemeindevertretung unterzeichnet sind.
Diese Regelung würde zum Nachteil der BfB sein, da diese Partei nur ein Mitglied in der Gemeindevertretung hat.
Es folgt eine Diskussion zu § 11 mit einer Änderung:
Anträge einzelner Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter kann die oder der Vorsitzende in die Tagesordnung aufnehmen.
Er muss diese in die Tagesordnung aufnehmen, wenn diese von mindestens drei Mitgliedern der Gemeindevertretung unterzeichnet sind.
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die beiliegende Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf wird mit der genannten Änderung zu § 11 mit Wirkung vom 01.01.2020 beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 26
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26