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Auszug - Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf  

11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:39 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V19/830/HA Erlass einer Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

GV Hinz rügt die Regelung in § 11, nach der Anträge einzelner Gemeindevertreter von der oder dem Vorsitzenden auf die Tagesordnung genommen werden müssen, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern der Gemeindevertretung unterzeichnet sind.

Diese Regelung würde zum Nachteil der BfB sein, da diese Partei nur ein Mitglied in der Gemeindevertretung hat.

 

Es folgt eine Diskussion zu § 11 mit einer Änderung:

 

Anträge einzelner Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter kann die oder der Vorsitzende in die Tagesordnung aufnehmen.

Er muss diese in die Tagesordnung aufnehmen, wenn diese von mindestens drei Mitgliedern der Gemeindevertretung unterzeichnet sind.

 

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die beiliegende Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf wird mit der genannten Änderung zu § 11 mit Wirkung vom 01.01.2020 beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 26

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 26