Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 für das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowienordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße An de Wisch
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Rodewald gibt Erläuterungen zum dem geplanten Aufstellungsbeschluss. Er führt aus, dass der vorgeschlagene Geltungsbereich derzeit planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Auf dieser Basis ist eine Beschränkung von Wohneinheiten nicht möglich. In jüngster Zeit werden verstärkt Vorhaben für Mehrfamilienhäuser beantragt-auch in ehemaligen Kleinsiedlungsgebieten. Eine ungeregelte Entwicklung kann zu erheblichen städtebaulichen Spannungen und erheblichen infrastrukturellen Belastungen führen. Diese Spannungen und Belastungen können im Rahmen einer bauleitplanerischen Steuerung und einer begleitenden Veränderungssperre vermieden bzw. minimiert werden.
Eine mögliche Verdichtung des Quartiers, die perspektivisch nach § 34 BauGB zulässig wäre, wird visualisiert.
Herr Rodewald weist darauf hin, dass selbstverständlich während der Planaufstellung auch Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden können, wenn ein Bauvorhaben den zukünftigen Festsetzungen entsprechen wird.
Für ein Grundstück im Plangebiet liegen derzeit zwei Bauvoranfragen vor.
Frau Bürgermeisterin Samtleben gibt zu bedenken, dass grundlegende städtebauliche Zielsetzungen nur mit entsprechenden Bebauungsplanfestsetzungen möglich sind (wie z. B. Anzahl von Wohneinheiten, Regelung des ruhenden Verkehrs usw.).
Auf Antrag des Herr Tretow wird die Sitzung von 18:28 Uhr bis 18:34 Uhr unterbrochen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowie nordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße An de Wisch wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 9 Enthaltung: 0
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15
Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | max. Bebaubarkeit nach § 34 BauGB (771 KB) |