Seiteninhalt

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 für das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowienordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße An de Wisch  

18. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 27.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:11 Anlass: Sitzung
Raum: Großsporthalle
Ort: Rensefelder Weg 6, 23617 Stockelsdorf
V20/939/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 für das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowie nordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße An de Wisch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Rodewald gibt Erläuterungen zum dem geplanten Aufstellungsbeschluss. Er führt aus, dass der vorgeschlagene Geltungsbereich derzeit planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Auf dieser Basis ist eine Beschränkung von Wohneinheiten nicht möglich. In jüngster Zeit werden verstärkt Vorhaben für Mehrfamilienhäuser beantragt-auch in ehemaligen Kleinsiedlungsgebieten. Eine ungeregelte Entwicklung kann zu erheblichen städtebaulichen Spannungen und erheblichen infrastrukturellen Belastungen führen. Diese Spannungen und Belastungen können im Rahmen einer bauleitplanerischen Steuerung und einer begleitenden Veränderungssperre vermieden bzw. minimiert werden.

Eine mögliche Verdichtung des Quartiers, die perspektivisch nach  § 34 BauGB zulässig wäre, wird visualisiert.

Herr Rodewald weist darauf hin, dass selbstverständlich während der Planaufstellung auch Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden können, wenn ein Bauvorhaben den zukünftigen Festsetzungen entsprechen wird.

Für ein Grundstück im Plangebiet liegen derzeit zwei Bauvoranfragen vor.

Frau Bürgermeisterin Samtleben gibt zu bedenken, dass grundlegende städtebauliche Zielsetzungen nur mit entsprechenden Bebauungsplanfestsetzungen möglich sind (wie z. B. Anzahl von Wohneinheiten, Regelung des ruhenden Verkehrs usw.).

Auf Antrag des Herr Tretow wird die Sitzung von 18:28 Uhr bis 18:34 Uhr unterbrochen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. r das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, süstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowie nordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße An de Wisch wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6  Ablehnung: 9  Enthaltung: 0

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15

 

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich max. Bebaubarkeit nach § 34 BauGB (771 KB)