Seiteninhalt

Auszug - Anfragen  

12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großsporthalle
Ort: Rensefelder Weg 6, 23617 Stockelsdorf
 
Wortprotokoll

 

10.1  Anfrage der SPD-Fraktion zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den für diese Altersgruppe relevante Themen:

Frau Samtleben führt zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 10. August 2020 aus, dass gemeinsam mit Herrn Beckmann eine erste Strategie festgelegt wurde. Bisher wurde in der Gemeinde Stockelsdorf die projektbezogene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verfolgt. Sie weist auf die unterschiedlichen, digitalen Beteiligungsmöglichkeiten zum Beispiel über eine App oder aber die Homepage der Gemeinde hin. Die Beteiligung über die Homepage soll beim Relaunch möglichst berücksichtigt werden, weil hier die Auswertungsmöglichkeiten auch deutlich besser sind. Die Beteiligung sollte dann z. B. über QR-Codes geleitet werden.

Weiter war geplant, in den vierten Klassen ein Demokratie-Projekt mit Unterstützung der Schulsozialarbeit und der Jugendpflege durchzuführen. Dieses ist bedingt durch die Pandemie noch nicht angelaufen. So könnte zum Beispiel eine Jugendausschusssitzung vormittags in der Schule stattfinden und Herr Beckmann über seine Tätigkeiten berichten.

 

10.2  Anfrage der CDU-Fraktion zu dem Web-Shop Atalanda:

Frau Samtleben erläutert zur Anfrage der CDU-Fraktion zum Atalanda-Shop www.meinstockelsdorf.de, dass sich sechs Unternehmen angebunden haben. Kosten sind bislang hierzu noch keine aufgelaufen.

 

10.3  Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.08.2020 zum Gymnasium am Mühlenberg in Bad Schwartau

Herr Kerbstadt beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Gastschulbeiträge werden gemäß § 111 i.V. mit § 48 Schulgesetz auf Basis der tatsächlichen Kosten (Bewirtschaftung, Unterhaltung, Ausstattung der Schulen, Personalkosten etc.) zuzüglich einer Investitionskostenpauschale von 325 Euro à Schüler p.a. ermittelt. Die Differenz aus den von der Gemeinde Stockelsdorf und der Stadt Bad Schwartau berechneten Gastschulbeiträgen resultiert aus den unterschiedlichen Höhen der Aufwendungen der Kommunen für ihre Schulgebäude. 

2. Die Stadt Bad Schwartau beabsichtigt die Gründung einer „Bad Schwartauer Schulgebäude GmbH & Co. KG“. Die Gesellschaft soll das Schulgebäude dann an die Stadt vermieten, mit dem Ziel, die Umlandgemeinden stärker finanziell zu beteiligen. Schulkostenbeiträge oberhalb von 2.000 Euro werden erwartet.
Schulische Sportplatznutzungen und Grundstückskosten fließen in die Berechnung der Schulkostenbeiträge ein. Wie bereits zu 1. ausgeführt werden dabei Investitionskosten gegenwärtig mit pauschal mit 325,00 Euro à Schüler p.a. berücksichtigt. Eine Erhöhung der Investitionskostenpauschale wurde aber nach Informationen der Verwaltung bereits im Landtag diskutiert.
Sofern die Kosten der Baumaßnahmen am Leibniz-Gymnasium die bisherigen jährlichen Aufwendungen übersteigen, wird sich daraus eine Anhebung der Schulkostenbeiträge ergeben.

3. Ab welcher Höhe des zu zahlenden Gastschulbetrages die Errichtung eines Gymnasiums in Stockelsdorf vorteilhafter ist, kann aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht zuverlässig beantwortet werden. Tendenziell wird nach Einschätzung der Verwaltung infolge der immensen Baukosten und der hohen Folgekosten, aber selbst bei einer Verdoppelung der Schulkostenbeiträge eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sein.
Frau Schubart ergänzt, dass die Gemeinde Stockelsdorf nach derzeitigem Stand keine Genehmigung für die Errichtung eines Gymnasiums erhalten würde.