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Auszug - Anfragen  

25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz mit Live-Stream
Ort: Videokonferenz mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de - öffentlicher Übertragungsraum: Sitzungssaal, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf
Zusatz: Der Tagesordnungspunkt 7 wird nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich in der 26. Sitzung am 18.05.2021 beraten.
 
Wortprotokoll

Es liegt eine Sachstandsanfrage der SPD (Anlage 3) zu der in der Sitzung am 29.06.2020 beschlossenen Einrichtung einer Halteverbotszone zwischen der Straße Ravenshörn und der Dorfstraße vor. Herr Köhler erstattet folgenden Sachstandsbericht:

 

Der Auftrag zur Planung der Haltverbotszone in der Dorfstraße zwischen Bohnrader Weg und Friedhof ist erteilt. Die Planung soll, auch für die Morier Straße, durch das beauftragte Ingenieurbüro in den nächsten drei Monaten erfolgen und abgeschlossen werden.

 

Im Rahmen der aktuellen Verkehrslage besteht nach wie vor keine Veranlassung, im Bohnrader Weg Haltverbote oder sonstige Maßnahmen anzuordnen. Sollte sich die verkehrliche Situation, insbesondere durch den Einzug der Feuerwehr und das geplante Neubaugebiet Franzhörn zum Nachteil verändern, wird bei Bedarf im Rahmen der Möglichkeiten Einfluss genommen und gegengesteuert. Allerdings muss ein eventueller Rückbau der ersten Bauminsel an der Einmündung zur Dorfstraße mit Blick auf die Feuerwehrfahrzeuge und sonstige Kraftfahrzeuge weiterhin in Betracht gezogen werden.

 

Die Notwendigkeit einer Bedarfslichtsignalanlage am Bohnrader Weg und/ oder der Kreuzung zur L184 wurde beim Kreis, der Polizei und dem LBV angefragt. Laut Polizeidirektion Lübeck besteht keine zwingende Notwendigkeit, im Zuge des Feuerwehrneubaus etwas durch Verkehrszeichen oder Lichtsignalanlage zusätzlich zu regeln. Es wurde sowohl auf die Sonderrechte im Einsatzfall als auch die verkehrliche Sorgfaltspflicht der Feuerwehr verwiesen. Die Polizeidirektion Lübeck lehnt den Antrag daher ab.