Seiteninhalt

Auszug - Anfragen  

27. Öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Großsporthalle
Ort: Rensefelder Weg 6, 23617 Stockelsdorf
 
Wortprotokoll

Es liegen drei schriftliche Anfragen vor.

 

Die Anfrage der CDU vom 03.06.2021 (Anlage 2) wird von Herrn Maiwald wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1: Derzeit wird von einer Baufertigstellung am 20.08.2021 ausgegangen. Verzögerungen sind durch eine nicht im Plan eingezeichnete RW-Leitung aufgetreten. Diese Leitung musste auf den ersten 60 Metern ausgetauscht werden.

 

Zu Frage 2: Die Leistungen zur Leerrohr-Verlegung sind von den Gemeindewerken beauftragt. Der Gehweg muss in jedem Falle geöffnet werden, wenn ein Glasfaserhausanschluss erstellt wird.

 

Zu Frage 3: Bedingt durch die Lage der Schieberkappen (Gas und Wasser) musste die Gehwegbreite angepasst werden. Ansonsten wären viele Schieberkappen genau in der Bordflucht gewesen.

 

Zu den Anfragen der SPD vom 14.05.2021 teilt Frau Samtleben Folgendes mit:

 

Anfrage I (Anlage 3):

 

Zu Frage 1: Derzeit bestehen Belegungsrechte an 181 Wohnungen (siehe Anlage 4).

 

Zu Frage 2: Es ist gelungen, im Jahr 2018 25 Bestandswohnungen in der Tilsiter Straße über eine Sonderförderung erneut in die Belegungsbindung aufzunehmen. Ferner wurden 5 geförderte Wohnungen (erster Förderweg) im Weidenweg geschaffen, die im Mai 2021 bezogen wurden.

Für ein Neubaugebiet haben zwei Wohnungsbauunternehmen zugesagt, 30 % geförderten Wohnraum bei der Errichtung der Geschosswohnungsbauten zu realisieren. Bei Fertigstellung werden damit weitere ca. 22 Wohneinheiten (erster Förderweg) mit Belegungsbindung versehen. In Verhandlungen wird die Vorgabe des Hauptausschusses, generell einen Anteil von 30 % geförderten Wohnraums anzustreben, berücksichtigt. Bauvorhaben für Geschosswohnungsbau unter Beteiligung der Gemeinde ohne anteiligen geförderten Wohnraum hat es seit 2018 nicht gegeben.

 

Zu Frage 3: Da es keine Referenzzahl gibt, ist ein prozentualer Vergleich nicht darstellbar. Nach Aussage der zuständigen Bereichsleiterin im Innenministerium steht Stockelsdorf an Dritter Stelle der Kommunen in Ostholstein, was die Zahl der geförderten Wohnungen betrifft. Ein landesweiter Vergleich kann aufgrund fehlender Daten nicht gezogen werden.

 

Anfrage II (Anlage 5):

 

Zu Frage 1: In der Gemeinde Stockelsdorf obliegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung und Beantragung von Förder- und Sonderprogrammen dem stellvertretenden Kämmereiamtsleiter, Herrn Marcus Hübner.

 

Zu Frage 2: Für den Schulbereich wurden folgende Förderungen beantragt:

 

-          Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

 

Grundschule Ravensbusch

Fördersumme 71.581,- € Bescheid vom 27.05.2021

 

Erich-Kästner-Grundschule

Fördersumme 58.713,- € Bescheid vom 27.05.2021

 

Gerhart-Hauptmann-Grundschule

Fördersumme 76.406,- € Bescheid vom 27.05.2021

 

Jeweils für die Durchführung der Verbesserung der Raumakustik; der Errichtung und Montage eines Sonnenschutzes sowie für die Beschaffung von abschließbaren Schülerfächern und Garderobenspinden.

 

Alle weiteren geförderten Maßnahmen werden dem Ausschuss per Liste als Anlage zum Protokoll zur Kenntnis gegeben (siehe Anlage 6).

 

Zu Frage 3: Mittel für geförderten Wohnraum (bezahlbares Wohnen) müssen von den Bauherren beantragt werden. Förderempfänger ist nicht die Gemeinde, sondern der Bauherr. Die Gemeinde ist über eine Stellungnahme zum wohnungswirtschaftlichen Bedarf in das Verfahren einbezogen. Die Höhe der beantragten und bewilligten Fördermittel erfährt die Gemeinde nicht. Eigene Fördermittel könnte die Gemeinde nur für eigene förderfähige Wohnungsbauprojekte abrufen.

 

Zu Frage 4: Das Sonderprogramm „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ wird erst seit Mai 2021 in den Informationsmaterialien der IB.SH aufgeführt. Die Verwaltung steht in Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter, ob Bedarfe der Gemeinde förderfähig sein könnten. In erster Linie richtet sich das Programm an soziale und kirchliche Träger, die beispielsweise Obdachlosen oder ehemaligen Strafgefangenen eigene Wohnperspektiven oder sog. „Housing“ bieten wollen. Derzeit wird die Möglichkeit einer Verwendung für Migrantenunterbringung geprüft.