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Auszug - Einwohnerfragestunde  

31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 22.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:01 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
Zusatz: Achtung: Die Sitzung findet unter Anwendung der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) statt. Für alle an der Sitzung teilnehmenden Personen (u.a. Gremienmitglieder, Einwohner:innen, Besucher:innen und Gäste) wird die Möglichkeit einer Testung vor Ort angeboten.
 
Wortprotokoll

Einwohner A

Anwohner A äußert, dass der unter dem Tagesordnungspunkt 10 vorgetragene Beschluss den Einwohnern der Straße Bareneck nicht bekannt war. Bis vor 14 Tagen wusste kein Anwohner von diesem geplanten Bauvorhaben. Früher habe der ehemalige Bauamtsleiter Herr Rodewald versprochen, dass die angesprochene Grünfläche nicht bebaut werde. Diese diene als Pufferzone zwischen Wohn- und Gewerbegebiet. Daraus ergebe sich die Frage, warum dieser Grünbereich mit einem so großen Gebäudekomplex bebaut werden solle, obwohl der Bereich als Ausgleichsfläche festgeschrieben worden sei. Zusätzlich kommt hinzu, dass dort verschiede Tiere, wie Fledermäuse, Reptilien und der Eisvogel gesichtet wurden. Es stellt sich für die Anwohner die Frage, warum ausgerechnet am Ortsrand von Stockelsdorf die Unterbringung von Asylbewerbern in Geschosswohnungsbau erfolgen soll und nicht an einem zentraleren Ort, in kleineren Wohneinheiten und mit besserer Infrastruktur, Anbindung zum ÖPNV sowie Einkaufsmöglichkeiten. Es wird befürchtet, dass Probleme entstehen, wenn ca. 60 Menschen mit Migrationshintergrund zentral an einer Stelle untergebracht werden. Auch kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass dort nur Familien untergebracht werden, wie es vorgesehen ist. Als alternative Unterbringungsmöglichkeiten werden der Parkplatz an der Marienburgstraße/ Segeberger Straße und die Obstwiese an der Dorfstraße genannt.

 

Frau Samtleben erläutert, dass es sich bei der in Rede stehenden Grünfläche um keine Ausgleichsflächen handelt. Diese befinden sich vielmehr zwischen der zu überplanenden Fläche bzw. dem Wanderweg und dem dahinterliegenden Wohngebiet. Anhand einer Karte erläutert Frau Samtleben, dass das betroffene Grundstück 2000 m² groß ist und direkt am Wendekreis, neben dem letzten Gewerbegrundstück in der Straße gelegen ist. In dem Informationsschreiben wurde bereits erläutert, dass zwischen den zu überplanenden Flächen und den bestehenden Flächen ein bereits im Bebauungsplan vorgesehener Knick angelegt werden wird. Im Moment handelt es sich bei der Fläche um einen nicht beplanten Außenbereich mit 2000 m² auf der einen Seite und knapp 1000 m² auf der anderen Seite. Letztere Fläche wird als Gewerbegrundstück an einen Stockelsdorfer Betrieb verkauft, wobei der Käufer noch nicht endgültig feststeht. Es handelt sich damit insgesamt um ein Mischgebiet.

 

Zu den vorgetragenen Bedenken zur möglichen Integration und Erreichbarkeit, nimmt Frau Samtleben wie folgt Stellung: Der Fußweg zur nächsten Bushaltestelle, welcher auch täglich von Schulkindern zurückgelegt wird, beträgt maximal 15 Minuten. Auch die Erich-Kästner-Schule und der Kindergarten sind maximal 15 Gehminuten entfernt.

 

Hinsichtlich der Belegung führt Frau Samtleben aus, dass maximal 60 Personen dem Gebäudekomplex zugewiesen werden sollen. Über die Wohnungsgröße kann gesteuert werden, dass dort Familien und keine Einzelpersonen untergebracht werden. Es bestehen bereits zwei Großunterkünfte im Gemeindegebiet, welche Kapazitäten für 30 bzw. 45 Personen bieten. Dort sind überwiegend männliche Einzelpersonen in 1-2 Bett-Zimmern untergebracht. Es soll beim neuen Gebäude noch ein Gemeinschaftsraum sowie ein Büro für einen Ansprechpartner geschaffen werden. Auch ist es angedacht noch einen eigenen Flüchtlingsbeauftragten einzustellen.

 

Zum Thema Integration lässt sich festhalten, dass die Bereitschaft zur Unterstützung der Bevölkerung derzeit geringer als vor fünf bis sechs Jahren ist, was sicherlich auch auf die Corona-Situation zurückzuführen ist. Integration gelingt jedoch nur, wenn sich alle einbringen, auf die geflüchteten Menschen zugehen und sie unterstützen.

 

Es wird ein Ansprechpartner vor Ort in der Unterbringung sein und der Bauhof steht ebenso zur Unterstützung zur Verfügung. Ein Mitarbeiter des Bauhofs ist ausschließlich für die Flüchtlingsbetreuung zuständig und kann dort bei Angelegenheiten wie Mülltrennung und Gartenarbeit aushelfen. 

 

Hinsichtlich der Standortwahl der Unterbringung führt Frau Samtleben aus, dass jede Alternative von der Verwaltung geprüft wird.

 

Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten fünf Jahren etwa 200 weitere Personen im Gemeindegebiet unterzubringen sind und einige bereits bestehende Unterkünfte wegfallen werden, da diese größtenteils angemietet sind. Sofern Wohnungen zur Verfügung stehen, sollen diese auch künftig zur Flüchtlingsunterbringung angemietet werden. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass der Wohnungsmarkt derzeit sehr angespannt ist und die Gemeinde Stockelsdorf nicht unbegrenzt Miete für die Unterbringung zahlen kann. Auch muss mit den Steuergeldern schonend umgegangen werden, da diese auch beispielsweise für den Bau von Kindergärten und die Erweiterung von Schulen benötigt werden.

 

Seitens des Anwohner A wird ergänzt, dass der Bau eines zweiten Wohnkomplexes in diesem Bereich neben dem bereits bestehenden Gebäude im Brandenbrooker Weg aus Sicht der Anwohner nicht in Ordnung ist. In dem Wohngebäude im Brandenbrooker Weg sind etwa 30 Menschen mit Migrationshintergrund untergebracht, welche aus Sicht der Anwohner nicht richtig integriert sind. Diese haben beobachtet, wie Geflüchtete ihre Einkäufe zu Fuß zu den Unterkünften tragen und haben das Angebot der Mitfahrgelegenheit seitens eines Anwohners aufgrund von Sprachbarrieren nicht verstehen können. Somit wird befürchtet, dass sich diese Situation auch mit dem geplanten Vorhaben nicht verbessern wird.  

 

Frau Samtleben führt aus, dass der als Alternativstrandort vorgeschlagene gemeindeeigne Parkplatz nicht in Betracht kommt, da dort im Rahmen der Baugenehmigung des Rathauses Parkplätze ausgewiesen werden mussten. Man hat sich beim Anbau des Rathauses gegen eine Tiefgaragenlösung entschieden. Auch sind die Ankaufspreise von Grundstücken im Kernort Stockelsdorf exorbitant hoch, sodass auf die im Eigentum der Gemeinde befindliche Fläche zurückgegriffen werden muss. Die darüber hinaus angesprochene Obstwiese an der Dorfstraße kommt als alternativer Standort für den Bau einer Flüchtlingsunterbringung ebenso nicht in Frage, da es sich hierbei um eine Ausgleichsfläche handelt.

 

Frau Samtleben verliest im Folgenden die per Mail eingegangenen Fragen und beantwortet diese:

 

Einwohner B

  1. Wie ist die Meinung der Stockelsdorfer Asylbegleiterin und Koordinatorin bzgl. der geplanten Unterkunft in der Rudolf-Diesel-Straße?

 

Frau Samtleben führt zur ersten Frage aus, dass sie heute leider die beiden zuständigen Ansprechpartnerinnen nicht mehr erreichen konnte, aber davon ausgeht, dass beide begrüßen, die Möglichkeit zu schaffen, Familien unterzubringen. Denn dies bereitet leider immer größere Schwierigkeiten, da die meisten Geflüchteten mindestens zwei Kinder haben und sich die Unterbringung in den bestehenden Objekten daher schwierig gestaltet.

 

  1. Werden Flüchtlinge in der Gemeinde Stockelsdorf auf die Dorfschaften entsprechend dem Königsteiner Schlüssel verteilt?  Wenn nein, warum nicht? Wie werden sie denn verteilt?

 

Frau Samtleben verneint dies. In der Gemeinde Stockelsdorf würden Geflüchtete vor allem nach den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verteilt werden. Die Unterbringung erfolgt demnach entweder in eigenen oder in angemieteten Objekten. Derzeit sind insgesamt 15 Flüchtlinge, einmal neun und einmal 6 Personen, in zwei Dorfschaften untergebracht. Hierbei handelt es sich einmal um eine Unterbringung in einem gemeindeeigenen sowie in einem angemieteten Objekt.

 

  1. Werden im Hauptort Stockelsdorf die Flüchtlinge dezentral auf die verschiedenen Ortsteile und Straßenzüge verteilt? Wenn nein, warum nicht?

 

Frau Samtleben antwortet, dass die Flüchtlinge im Hauptort dezentral, also in den verschiedenen Ortsteilen und Straßenzügen, untergebracht sind. Sofern die Möglichkeit besteht, werden auch dort Objekte angemietet, wenn die Mieten vertretbar und die Unterkünfte geeignet sind. Es wird immer eine dezentrale Unterbringung im gesamten Ort angestrebt.

 

  1. Inwieweit wird bei dem aktuell geplanten Bau einer Sammelunterkunft berücksichtigt, dass sowohl das Bundesamt für politische Bildung sowie ProAsyl (nur einige Beispiele) von Sammelunterkünften abrät.

 

Frau Samtleben erklärt, dass in Stockelsdorf nicht der Bau einer Sammelunterkunft vorgesehen ist. Dabei handelt es sich um eine Unterkunft mit mehreren hundert Personen, wie z.B. Lager oder Kasernen. Vielmehr soll der Bau eines Mehrfamilienhauses für einige Familien realisiert werden.

  1. Wie sind die Erfahrungen mit gut integrierten Geflüchteten? Wie sind diese Menschen untergebracht gewesen?

 

Die Integration gelingt nach Auffassung von Frau Samtleben, wenn Parten vor Ort sind, welche die Geflüchteten unterstützen, unabhängig von der Größe der Unterbringung. Derzeit unterstützt die Lebenshilfe die Gemeinde Stockelsdorf in diesem Bereich.

 

  1. Wie stellt die Gemeinde sich eine Kontaktaufnahme mit der einheimischen Bevölkerung vor? Gibt es Dolmetscher?

 

Sofern dringend notwendig, können Dolmetscher durch die Lebenshilfe hinzugezogen werden, so Frau Samtleben. In der Regel ist dies nicht in jeder Alltagssituation notwendig, da Deutsch-Kurse und Begleitungen zur Verfügung gestellt werden und zur Not auch die Verständigung mit Händen und Füßen gelingt.

 

In weiteren eingegangen Mails zur Einwohnerfragestunde wurden keine konkreten Fragen gestellt, jedoch mehrfach Bedenken hinsichtlich aufkommender Kriminalität durch alleinreisende junge Männer geäußert.

 

Frau Samtleben weist hierzu nochmal darauf hin, dass der Bau von größeren Wohnungen geplant ist, in denen Familien und nicht ein oder mehrere junge Männer untergebracht werden sollen, da Schwierigkeiten bestehen, Familien unterzubringen. Somit wird die Belegung über die Wohnungsgröße gesteuert. In den bereits bestehenden Unterkünften gibt es keine nennenswerten Konflikte, auch nicht mit der Nachbarschaft. Wenn, dann sind es eher interne Streitigkeiten. Auch konnte in den letzten sechs Jahren kein Kriminalitätsanstieg innerhalb der Gemeinde Stockelsdorf festgestellt werden.

 

Einwohner C

  1. Der geplante Standort liegt dezentral in absoluter Ortsendlage. Hier finden geflüchtete keine Anbindung an den ÖPNV und keine fußläufig erreichbare Infrastruktur. Eine Integration ist meines Erachtens hier nicht möglich. Warum halten Sie diesen Standort für geeignet?

 

Es wird von Frau Samtleben auf die bereits getätigte Beantwortung dieser Frage verwiesen, dass Schule, Kindergarten und ÖPNV jeweils nur 15 Gehminuten entfernt sind.

 

  1. Sie planen Familien dort unterzubringen. Können Sie uns schriftlich garantieren, dass die Unterkunft nur zu diesem Zweck genutzt wird und nicht für allein reisende männliche Flüchtlinge?

 

Die Gemeinde Stockelsdorf wird dies nicht schriftlich garantieren, aber wie bereits dargelegt, wird die Belegung durch die Wohnungsgröße gesteuert.

 

  1. Warum werden nicht leerstehende Gewerbeobjekte angemietet und zu Wohnzwecken umgebaut und für die Unterbringung genutzt? Z.B. Die ehemalige Videothek in der Segeberger Straße? Die ehemalige Fläche der Bäckerei PUCK in der Ahrensböker Straße? Die Flächen des ehemaligen türkischen Lebensmittelladens in der Segeberger Straße (neben der Volksbank).

 

Es werden seitens der Gemeinde Stockelsdorf alle alternativen Standorte geprüft. Eine Umwidmung von gewerblich genutzten Gebäuden ist nicht ohne weiteres möglich. Allerdings liegt ein Angebot zur Anmietung eines größeren Objektes vor, dessen Inanspruchnahme derzeit noch geprüft wird.

 

Frau Samtleben weist auch nochmal darauf hin, dass auch über eine zu bauenede Unterkunft hinaus Unterbringungsmöglichkeiten benötigt werden, da künftig laufend Geflüchtete unterzubringen sind und bereits bestehende Unterbringungen wegfallen werden.

In diesem Zusammenhang ruft Frau Samtleben nochmal diejenigen Personen dazu auf, sich bei der Gemeinde Stockelsdorf zu melden, die Wohnraum zur Miete anbieten können. In diesem Fall würde eine Prüfung auf Geeignetheit erfolgen und bei Eignung kann der Wohnraum dann angemietet werden.

 

  1. 60 Geflüchtete können nicht integriert werden! Warum wurden nicht bei jedem ausgewiesenen Wohngebiet in Stockelsdorf ein Grundstück für Geflüchtete reserviert und bebaut? So wäre eine Verteilung der Menschen auf verschiedene Standorte möglich - und eine Integration kann gelingen.

 

In den letzten Jahren wurde in jedem Wohngebiet Geschosswohnungsbau realisiert. Allerdings übersteigt die Nachfrage an Wohnraum auch bei Einheimischen das vorhandene Angebot. Auch in Gesprächen mit privaten Investoren und Wohnungsbaugesellschaften wird immer über Belegungsrechte verhandelt und versucht neuen Wohnraum zu schaffen. 

 

Einwohner D

  1. Allgemein zu Ihrem Infoschreiben finden wir es unverständlich, dass Sie in unserem Fall nur mich ansprechen und nicht meine Ehefrau. Anderen Anwohnern ist dies ebenfalls negativ aufgefallen und zeigt uns, dass dieses Schreiben nur aufgrund der Nachfragen und des Unmutes der Anwohner erstellt worden ist.

 

Frau Samtleben bedauert dies, vor allem da sie auch bemüht war, alle Betroffenen persönlich bzw. namentlich anzuschreiben. Es sollen selbstverständlich alle Bewohner eines Hauses angesprochen werden.

 

  1. In Zeiten einer Pandemie und beruflicher Bindungen wird nicht jeder interessierte Bürger in der Lage sein persönlich an dieser Sitzung teilzunehmen. Fragen vorher zu stellen ist gut, aber dennoch werden sich weitere im Laufe der Einwohnerfragestunde ergeben. Daher stellen wir den Antrag, dass die Bürgerinnen und Bürger, die nur online teilnehmen, weiterhin Fragen stellen können. Die Gemeinde ist sicherlich in der Lage, diese E-Mailadresse während der Fragestunde im Auge zu behalten und auf die neu eingegangenen Fragen einzugehen.

 

Frau Samtleben führt aus, dass Fragen die auch noch während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes eingehen, gelesen und beantwortet werden können.

 

  1. Fragen zur geplanten Unterkunft:

 

  1. Können Sie bitte eine Aussage zur Verteilung zwischen Obdachlosen und Geflüchteten nennen.

 

Herr Köhler erläutert, dass es sich derzeit hauptsächlich zu 95% auf geflüchtete Personen konzentriert. Aber grundsätzlich gibt es den gesetzlichen Auftrag auch von Obdachlosigkeit bedrohte oder Obdachlose unterzubringen.

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass überwiegend (Definition fehlt) Familien mit Kindern untergebracht werden und nicht überwiegend junge Männer ohne Perspektive auf Anerkennung des Asylantrages?

 

  1. Sie schreiben, dass eine dezentrale Unterbringung aufgrund des Wohnungsmarktes nahezu unmöglich geworden ist. Dies mag vielleicht stimmen, dennoch stelle ich die Notwendigkeit der geplanten Einrichtung für 60 Personen in Frage.

 

  1. Weshalb werden nicht mehrere kleinere Einheiten in der gesamten Dorfschaft Stockelsdorf eingerichtet? Da scheinbar wahllos Land umgewidmet werden kann, ergeben sich daraus viele Möglichkeiten. Die Integration würde sich sicherlich einfacher gestalten. Auch Dissau, Curau und Eckhorst sind lebenswert.

 

Frau Samtleben weist darauf hin, dass die vorstehenden Fragen bereits eingangs beantwortet wurden.

 

  1. Es stehen auch immer mal wieder Wohnungen und Häuser zum Verkauf an. Machen Sie als Gemeinde doch einfach mal Gebrauch von Ihrem Vorkaufsrecht.

 

Es besteht grundsätzlich kein Vorkaufsrecht für bebaute Grundstücke, gleichwohl wird ein Vorkaufrecht in jedem Fall geprüft, allerdings kommt dieses in den seltensten Fällen zum Tragen.

 

  1. Zurück zu Ihrem Anschreiben: Zitat: "Der Bauhof ist in unmittelbarer Nähe und kann gegebenenfalls unterstützen." Wobei soll der Bauhof unterstützen? Wir sehen keinen Zusammenhang zur räumlich notwendigen Nähe.

 

Frau Samtleben sieht die Notwendigkeit der räumlichen Nähe des Bauhofes, da dieser bei allen möglichen Dingen wie Umzügen, Reparaturen und Hausmeisterservice Unterstützung leistet.

 

  1. Franzhörn

 

  1. Mit großer Verwunderung haben wir Samstag erfahren, dass zusätzlich zur o.g. Einrichtung auch Franzhörn einer nicht unwesentlichen Planungsänderung unterzogen worden ist. Vom ursprünglichen Konzept mit EFH und einem Mehrfamilienhaus ist nichts mehr übriggeblieben. Stattdessen werden jetzt 9 Reihenhäuser geplant.  

 

Es sind vier Einfamilienhäuser und sechs Mehrfamilienhäuser sowie 14 Reihenhäuser geplant. In den sechs Mehrfamilienhäusern entstehen voraussichtlich 81 Wohnungen unterschiedlicher Größe mit geeigneten Parkplätzen nach der Stellplatzsatzung.

 

Seit dem Aufstellungsbeschluss ist das Konzept so, wie es jetzt auch im Bauleitplanverfahren ist. Es ist zwingend notwendig, dass mehr Wohnungen und nicht nur Einfamilienhäuser gebaut werden. Von den geplanten Wohnungen werden ca. 30% Sozialwohnungen, für welche die Gemeinde Stockelsdorf Belegungsrechte erhalten wird.

 

  1. Über diese Änderungen und Nähe wurde kein Anwohner informiert. Weil kein Protest kam?

 

Das Bauleitplanverfahren ist öffentlich und Änderungen sind immer amtlich bekannt gemacht worden.

  1. Plant die Gemeinde auch in diesen Wohnblöcken die Unterbringung von Geflüchteten?

 

Es sind maximal zwei Wohnungen für geflüchtete Personen vorgesehen.

 

  1. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass wir mittlerweile von zwei getrennten Maßnahmen betroffen sind, die sicherlich eine negative Auswirkung auf den Wert der Immobilien hat. Sind Kompensationen geplant?

 

Es ist keine Kompensation vorgesehen, da keine Wertminderung gegeben ist. Die Immobilienpreise innerhalb der Gemeinde Stockelsdorf sind im gesamten Gemeindegebiet in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, auch in der Nähe der bestehenden größeren Unterkünfte konnten hervorragende Preise erzielt werden. Dies kann anhand der gesichteten Kaufverträge im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens festgestellt werden.

 

Einwohner E

  1. Warum hat die Gemeinde im neuen Objekt am Bahndamm keine Wohnung der WoBau angemietet?

 

Frau Samtleben fragt, woher diese Information stammt.

 

  1. Ist eine Anmietung im neuen Objekt des Lübecker Bauvereins in der Ahrensböker Straße vorgesehen?

 

Wie bereits erwähnt werden diesbezüglich Gespräche mit jedem Bauherrn geführt und eine Anmietung kann unter den genannten Kriterien erfolgen, sofern dies wirtschaftlich ist.

 

  1. Welche Anstrengungen wurden davon unabhängig in den letzten Jahren unternommen, um Wohnraum anzumieten? So hat z.B. der Kreis Plön im aktuellen Wochenspiegel ja eine Anzeige zur Wohnungssuche geschaltet.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hat schon mehrfach Presseaufrufe gestartet, auf welche jedoch annährend keine Resonanz folgte.

 

  1. Warum ist bei Verwaltung und auch Politik das aktuell präferierte Grundstück und damit eine größere Ansammlung erste Wahl?

 

Aus den bereits genannten Gründen. Es wurden alle Belange vollumfänglich abgewogen und es stehen keine adäquaten Alternativen zur Verfügung.

 

  1. Warum wurde keines der Grundstücke, die zentral im Ortskern liegen seitens der Gemeinde angekauft, z.B. Villa Purschke, Post etc.

 

Die Kaufpreise im Ort sind relativ hoch und es ist ein wirtschaftlicher Umgang mit den Haushaltsmitteln geboten.

 

  1. Warum wurde nicht seinerzeit z.B. der Parkplatz der Gemeinde als Tiefgarage angelegt und mit einem Mehrfamilienhaus überbaut?

 

Diese Frage wurde ebenfalls bereits beantwortet.

 

  1. In der Dorfstraße 51 steht ein altes, verlassenes, verfallenes Haus. Auch hier könnte man einen Ankauf und den Bau eines kleineren Mehrfamilienhauses prüfen. Ist dies geschehen bzw. werden solche Ansätze auch weiterhin verfolgt?

 

Dieses Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Gemeinde und ist auch nicht zu verkaufen.

 

Einwohner F

  1. Soweit mir bekannt ist, ist das ortsansässige Polizeirevier nur von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr besetzt. Bei der Größe der Unterkunft und so vielen Menschen aus unterschiedlichen Regionen und den obdachlosen Menschen kann es aber auch mal schnell zu Konflikten untereinander kommen. Gibt es bereits einen Plan die restliche Zeit in Punkto Sicherheit abzudecken?

 

Auch Frau Samtleben würde eine bessere Besetzung der Polizei in Stockelsdorf begrüßen. Allerdings existiert das Problem einer zu kleinen Besetzung im gesamten Land, wobei die Gemeinde Stockelsdorf von der Angrenzung an Lübeck profitiert und die Lübecker Polizei fast genauso schnell vor Ort sein kann, wie die Stockelsdorfer Polizei. Dieser Aspekt kann sicher nochmal angeregt werden. Allerdings ist die Polizeistation derzeit wieder besser besetzt, als in den letzten Monaten und grundsätzlich obliegt es dem Land eine ausreichende Polizeipräsenz zu gewährleisten.

Einwohner G

  1. Bezugnehmend auf die Änderung des B-Planes 28A möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

Die avisierte Grünfläche hat sich in den letzten Jahren als Rückzugsgebiet vieler Tiere etabliert. Darunter befinden sich viele geschützte Arten, wie Fledermäuse, Eulen, Ringelnattern und natürlich viele Zugvögel und eine große Kolonie von Kröten und Fröschen, die in und am Regenrückhalteteich leben und eben diese Wiese zur Wanderung nutzen.

Der Schutz unserer Wildtiere und der gefährdeten Arten kommt hier offensichtlich nicht zum Tragen bzw. findet keine ernsthafte Beachtung. Was wird für die Tiere getan, die jetzt hier weiter verdrängt werden?

 

Ich behalte mir vor, diverse Verbände zwecks einer Standort Prüfung zu kontaktieren.

 

Frau Samtleben erklärt, dass die Träger öffentlicher Belange bereits kontaktiert wurden. Im Entwurfs- und Auslegungsverfahren wird auch nochmal das LLUR beteiligt. Bei der Wiese und beim Regenrückhaltebecken leben Tiere, allerdings werden auch im Bereich der Gerhard-Hilgendorf-Straße und in den anderen Wohngebieten überall mal Tiere gelebt haben.

 

Herr Ohm ergänzt, dass im Zuge der Fortführung des Bauleitplanverfahrens eine so genannte artenschutzrechtliche Potenzialanalyse durchgeführt wird. Dabei wird genau untersucht, welche Tiere dort leben und dies wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

Einwohner H

  1. Ist eine Unterbringung hinter einer Schießanlage, eines Schützenvereines, die richtige Wahl bei Flüchtlingen die aus Kriegsgebieten kommen?

 

Dieser Einwand kann nochmal geprüft werden.

 

  1. Für wie viele Flüchtlinge ist das zweite Baufeld vorgesehen?  Wann wird das zweite Baufeld bebaut?

 

Das zweite Grundstück ist ein Gewerbegrundstück und wird an einen Gewerbebetrieb verkauft. Es handelt sich insgesamt um ein Mischgebiet, in welchem auf der einen Seite Flüchtlinge untergebracht werden und auf der anderen Seite Gewerbe angesiedelt wird. Die ausgewiesenen Baufenster können auch im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens nachvollzogen werden.

 

  1. Wie wollen Sie sicherstellen das nur Familien nach Stockelsdorf kommen und keine alleinreisenden, jungen Männer. Hat bisher auch nicht geklappt.

 

Diese Frage wurde bereits hinlänglich beantwortet.

 

  1. Uns wird immer gesagt der Bauhof ist ja nicht weit weg. Die Mitarbeiter kümmern sich um alles. Welche Ausbildungen (im Hinblick auf die Integration) haben die Mitarbeiter des Bauhofes? Sprechen sie die Sprache der Flüchtlinge? Gibt es einen Notdienst, nachts und an Wochenenden?

 

Zum Thema Bauhof führt Frau Samtleben aus, dass die Bauhofsmitarbeiter keine Ausbildung im Hinblick auf Migration haben. Der damit betraute Bauhofsmitarbeiter ist jedoch sehr empathisch und wird den Aufgaben trotz Sprachbarrieren gerecht. Die Lebenshilfe kann bei Verständigungsschwierigkeiten helfen, da ein Mitarbeiter auch die arabische Sprache beherrscht. Der Bauhof hat nachts sowie am Wochenende Notdienst und ist über ein Notrufhandy erreichbar. Die Notwendigkeit der Einstellung eines weiteren Mitarbeiters muss geprüft werden.

 

  1. Warum wurden seit 2015 nicht in jedem neuen Baugebiet eine kleine Unterkunft für Flüchtlinge gebaut?

Es ist nicht sinnvoll lediglich ein Einfamilienhaus pro Baugebiet zu errichten. Außerdem wurde in den letzten Jahren nur das Baugebiet am Bahndamm verkauft.

 

  1. Wie viele Obdachlose Stockelsdorfer befinden sich heute in den Unterkünften?

 

Wie Herr Köhler bereits sagte sind es mit 5 % relativ wenig untergebrachte Obdachlose.

 

  1. Warum wurde nicht das Objekt gegenüber vom Rathaus gekauft, dort hätten mindestens 10 Wohnungen gebaut werden können. Dies wäre mal wirklich eine zentrale Lage gewesen.

 

Das Objekt wurde aus Kostengründen nicht gekauft.

 

  1. Wie oft war Frau Samtleben in diesem Jahr im Brandenbrooker Weg im Flüchtlingsheim. Wegen der guten Nachbarschaft?

 

Frau Samtleben ist mehrmals im Monat nicht im, sondern am Brandenbrooker Weg. Frau Samtleben führt aus, dass sie dort auch regelmäßig joggen geht und ihr auch in den Abendstunden noch nie etwas passiert sei. Es gibt weder Beschwerden der Nachbarn dort, noch großartige Einsätze.

 

Im weiteren Verlauf der Einwohnerfragestunde werden noch weitere Einwende der Einwohner mündlich vorgetragen und seitens der Verwaltung beantwortet:

 

Einwohner I

Die Bürgerin hat einiges zum Thema Integration vorbereitet und erläutert, dass Integration nur auf eine bestimmte Art und Weise gelingen kann. Sie äußert Bedenken bei der geplanten Vorgehensweise, die beinhaltet, ca. 60 Flüchtlinge unterschiedlicher Herkunft und Religion sowie unterschlichen Bildungsniveaus in einem Gebäudekomplex mit einem temporär beschäftigten Sozialarbeiter mit Unterstützung vom Bauhof unterzubringen. Sie führt aus, dass die Flüchtlinge ansonsten sich selbst überlassen und abgeschieden seien.

 

Herr Andermann bittet darum kein Statement abzugeben, sondern eine konkrete Frage zu stellen.

 

Die Bürgerin führt weiter aus, dass mehrere Modelle zur Unterbringung von Flüchtlingen entwickelt wurden, unter anderem auch das Leipziger Dezentralisierungsmodell mit dem Ziel, Geflüchtete mehrheitlich in kleinen Unterkünften unterzubringen. Dadurch werden die Kosten für die Sozialarbeit, die sonst anfallen würden, gespart. Auch wird dadurch das Ziel einer erfolgreichen und schnelleren Integration verfolgt.

 

Sie formuliert schließlich folgende Frage: Warum wurde diesbezüglich nicht schon in den letzten Jahren vorausschauend geplant? Es ist bekannt, dass weitere Flüchtlinge unterzubringen sind, daher ergibt sich die Frage, warum die Gemeinde Stockelsdorf nicht auf eine dauerhafte Unterbringung zum Wohle der Flüchtlinge und der Anlieger gehandelt hat?

 

Frau Samtleben führt nochmals aus, dass dies bereits Jahre lang verfolgt und betrieben wurde und auch immer noch wird. Sie freut sich über das Interesse an Integrationsarbeit und der Willkommenskultur sowie das Engagement in diesem Bereich. Die Gemeinde Stockelsdorf hat vorrausschauend gehandelt und alles getan, um eine dezentrale Unterbringung zu ermöglich, jedoch funktioniert dies leider nicht mehr in dem erforderlichen Maße, da zu viele Personen unterzubringen sind. Frau Samtleben befürchtet, dass im nächsten Schritt über eine Unterbringung in den Sporthallen Ravensbusch, Erich-Kästner oder Gerhart-Hauptmann entschieden werden müsste, da keine anderen dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten mehr vorhanden sind, auch den Kommunen nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Frau Samtleben zweifelt an, dass die Integration in einer Unterkunft (nicht in einem Lager) mit vernünftig abgetrennten Wohnungen, mit eigenen Bereichen, einem Gemeinschaftsraum sowie einem Ansprechpartner vor Ort, nicht genauso gut stattfinden kann, wie in dezentral angemieteten Wohnungen.

 

Es ist sogar so, dass es gerade in diesen Wohnungen zu Stress mit den Nachbarn kommt, weil in einer 2,5 Zimmer-Wohnung, wo in Deutschland für gewöhnlich ein Single wohnt, eine geflüchtete Familie mit 3 Kindern untergebracht wird. Es kommt dann zu Beschwerden über Lärm durch die Kinder. Dadurch ist es immer schwieriger geworden Wohnungen anzumieten. Frau Samtleben führt weiter aus, dass sie gewisse Sorgen und Ängste im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen verstehen kann, aber betont nochmal, dass es weder einen Kriminalitätsanstieg in diesen Bereichen, noch nennenswerten Stress in den Unterkünften gab. Somit ist auch bei der geplanten Unterkunft, welche nur unwesentlich größer als die bisher bestehenden Unterkünfte ist, nicht mit mehr Schwierigkeiten zur rechnen, zumal in dieser Unterkunft Familien untergebracht werden sollen und keine alleinreisenden jungen Männer, wie in den bestehenden Unterkünften. Die Probleme, die bei den angemieteten Objekten entstanden sind, sind zumeist auf die Lautstärke und eine gewisse Unordnung zurückzuführen. Um dem entgegenzuwirken, steht der Bauhof zur Unterstützung zur Verfügung.

 

Einwohner J

Der Einwohner nimmt Bezug auf die im Infoschreiben erwähnte Grünzäsur, die in Form eines Knicks angelegt werden soll und stellt in diesem Zusammenhang klar, dass der Knick dem Bebauungsplan 56, 1 zuzuordnen ist. In dem Dokument der Firma Prokom ist beschrieben, dass im Jahr 2015 im Rahmen einer Begutachtung festgestellt wurde, dass der Knick nur spärlich gewachsen ist, was nach eigenen Beobachtungen durch den Anwohner bestätigt werden kann. Es seien nur zehn Bäume vorhanden mit einer Höhe von nur ca. sechs Metern, sodass die Anforderungen an einen Knick nicht erfüllt wurden. Er bemängelt zudem, dass der Knick nicht bereits im Jahre 2007, wie vorgesehen, angelegt wurde und erläutert, dass dieser in keinem Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Mehrfamilienhauses stehe, sondern bereits für das bestehende Wohngebiet vorgesehen wurde.

 

  1. Daraus ergibt sich die Frage, wann dieser Knick vollständig angelegt wird?

 

  1. Darüber hinaus wird erfragt, warum die Firsthöhe für den geplanten Bau mit 13 Metern angesetzt wurde, während die Firsthöhe im Gewerbegebiet 8 Meter und im Wohngebiet 10 Meter beträgt. Er gibt hier zu bedenken, dass ein Abtreppungseffekt vom Gewerbegebiert runter stattfinden sollte und empfiehlt die Festsetzung einer Firsthöhe von 8 Metern für den Neubau.

 

  1. Er führt weiter aus, dass die Bauleitplanung und eine Entwurfszeichnung für die Gebäudeplanung, welche auf der Homepage der Gemeinde Stockelsdorf zu finden ist, weit von dem abweicht, was damals besprochen wurde. Also stellt sich die Frage, was für ein Gebäude dort geplant wird?

 

Herr Ohm antwortet, dass es noch keinen genauen Zeitpunkt gibt, zu dem der Knick angelegt wird, dieses aber relativ zeitnah angegangen werden soll. Fraglich ist noch, ob die Anlage des Knicks nach Abschluss der Bauarbeiten sinnvoller ist. Die Haushaltsmittel dafür werden im nächsten Haushaltsjahr aber schon eingeplant.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf befindet sich noch ganz am Anfang der Gebäudeplanung. Die Zeichnung, welche seinerzeit als Anlage zu einer anderen Vorlage zu sehen war, stellte das Konzept für eine provisorische Flüchtlingsunterkunft in 2015 dar. Dies hat nichts mit dem Gebäude zu tun, welches derzeit geplant wird. Es kann noch keine konkrete Aussage zum künftigen Gebäude getroffen werden. Es steht lediglich der Bau eines Mehrfamilienhauses fest, allerdings ist die Größe und die Anzahl der Gebäudekörper noch unklar. Derzeit werden zunächst einmal die Planer ausgewählt und beauftragt.

Einen Abtreppungseffekt zum Gewerbegebiet wird es voraussichtlich nicht geben, vielmehr solle eine Orientierung an anderen Gewerbeflächen erfolgen und es wird eine städtebaulich vertretbare Höhe festgesetzt werden.

 

Alle Bürger haben Möglichkeit während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nochmal eine Stellungnahme abzugeben. Parallel dazu werden auch die Träger öffentlicher Belange nochmal beteiligt.

 

Der Einwohner weist auch noch darauf hin, dass auf dem Boden, welcher aus Lehm ist, kein Regenwasser versickern kann. Es wird daher empfohlen, das Wasser für eine spätere, langsame Versickerung auf dem Grundstück zu sammeln und nicht auf die Wiese, welche schon als Ausgleichsfläche tituliert ist, zu leiten. Somit stellt sich die Frage, ob dies bereits in der Planung berücksichtigt wurde?

 

Herr Ohm berichtet, dass ein Boden-Grund-Gutachten erstellt wird und aktuell ein Ingenieurbüro beauftragt ist, die Entwässerung für den Bereich zu planen. Im Rahmen der Bauleitplanung wird auch nochmal die Wasserbehörde beteiligt. Es existiert bereits eine funktionierende Regenwasserentwässerung für das Gewerbegebiet, wodurch das Regenwasser abgeführt werden kann. Somit besteht kein Grund zur Sorge. Die Regenwasserbeseitigung wird von den Trägern öffentlicher Belange fachtechnisch geprüft.

 

Einwohner K

Der Einwohner hat eine Frage zur Fortsetzung der Ringstraße. Es hieß, dass dort demnächst der Beschluss zur Resterschließung gefasst wird, aber es finden dort scheinbar schon Baumaßnahmen statt.  Es wurde bereits die Lampe von der Straße versetzt und ein Bauzaun aufgestellt. Er fragt nach Informationen über die Maßnahme für die Anwohner.

 

Herr Ohm führt aus, dass es sich dabei um Arbeiten handelt, die auf dem dahinterliegenden Privatgrundstück durchgeführt werden. Um den Verkehr durch die Ringstraße zu vermeiden, wurde dem Eigentümer die Zufahrt zur Morier Straße genehmigt. In diesem Zuge wurde auch die Laterne versetzt, da diese in der künftigen Straßenplanung ohnehin nicht an der vorherigen Stelle vorgesehen ist.

 

Einwohner L

Die Anwohnerin äußert, dass sie entsetzt über den Umgang der Gemeinde Stockelsdorf mit deren Einwohnern sei. Sie führt weiterhin aus, dass am 08.11.2021 der Beschluss über die Bebauung des in Rede stehenden Gebiets gefasst wurde, aber die Anwohner dort nicht mit einbezogen wurden. Die Bürgermeisterin hat den Anwohnern am 18.11.2021 lediglich einen Brief zukommen lassen. Am 20.11.2021 konnte dann den LN entnommen werden, dass die Bürgermeisterin erfreut über die einvernehmliche Beschlussfassung war und darüber, dass es keine Probleme mit den Anwohnern gab. Die Anwohnerin formuliert dann folgende Frage: Wo ist die Absprache mit den beteiligten Anwohnern aus dem Gewerbegebiet und aus den angrenzenden Wohngebieten?

 

Frau Samtleben stellt klar, dass sie geäußert habe, dass sie ich erhofft, dass eine Integration gut funktioniert und führt aus, dass bereits 2015 sowohl die Träger öffentlicher Belange, als auch die Öffentlichkeit beteiligt wurden und Gelegenheit hatten, sich zu dem zu Vorhaben äußern.

 

Die Einwohnerin entgegnet, dass sie sich dazu geäußert habe, aber zu dem Einspruch noch keine Antwort erhielt.

 

Es besteht nicht die Pflicht eines Austausches zu diesem Thema, dennoch wird seitens der Gemeinde Stockelsdorf eine separate Veranstaltung angeboten, in der Fragen in dieser Angelegenheit gestellt werden können, sofern dies gewünscht ist. 

Die Anwohnerin fügt hinzu, dass in vielen Städten und Gemeinden auch Gespräche mit den Anwohnern geführt werden, aber der Beschluss in der Gemeinde Stockelsdorf bereits vor diesem Gespräch gefasst wurde.

 

Frau Samtleben erläutert, dass die Frage nach dem "ob" nicht mehr zur Debatte steht, aber dass sie bereit ist über das "wie" in einen Austausch mit den Anwohnern zu treten und in einer Informationsveranstaltung weitere Fragen zu klären. Die Anwohner wurden dazu aufgefordert, Interesse an einer solchen Veranstaltung zu bekunden, jedoch kam bisher keine Rückmeldung. 

 

Herr Ohm ergänzt, dass der Beschluss über die Unterbringung von Migranten nichts mit dem Bauleitplanverfahren zu tun hat. Die bereits eingegangenen Eingaben werden im Bauleitplanverfahren berücksichtigt und in den nächsten Schritten mit eingearbeitet. Herr Ohm weist nochmal darauf hin, dass im Bebauungsplan lediglich Wohnbebauung ausgewiesen wird und dieser Ausschuss nicht über die Nutzung des Gebäudes entscheidet. Daher werden die Einwohner im Bauleitplanverfahren auch keine Informationen zur Nutzung erhalten, sondern zu Grünflächen, Firsthöhe, etc..

 

Einwohner M

Die Anwohnerin bedankt sich für die Zusendung des Informationsschreibens und stellt klar, dass sie grundsätzlich nicht gegen den Bau der geplanten Unterkunft sei. Jedoch äußert sie Bedenken hinsichtlich deren Größe und der fehlenden Zusicherung zur ausschließlichen Unterbringung von Familien. Sie verweist auf die Situation im Lübecker Hof, in welchem ca. 70 alleinreisende Männer untergebracht seien.

 

Frau Samtleben erläutert, dass dort neben den alleinstehenden Männern, auch einige Familien untergebracht sind und die Belegung der geplanten Unterkunft, wie bereits erwähnt, über die Wohnungsgröße gesteuert wird. So stehen für die Unterbringung von alleinreisenden jungen Männern andere Unterkünfte zur Verfügung, während das geplante Gebäude mangels geeigneter Alternativen für die Unterbringung von Familien vorgesehen ist.

 

Die Anwohnerin fragt weiter, warum die Unterbringung in dieser Größe geplant ist, wenn es seit 2015 alternative Standorte, wie den Eichenweg, die Max-Hamerich-Straße, den Bahndamm oder den Kurth-Unruh-Ring gibt, in welchen aber keine Flüchtlingsunterkünfte eingeplant wurden.

 

Frau Samtleben räumt ein, dass bei der Flüchtlingsunterbringung Fehlentscheidungen getroffen wurden. So hätten die Container 2017 nicht abgebaut werden dürfen.

 

Die Anwohnerin fragt, warum dieses Grundstück, auf welchem die Container seinerzeit standen, nicht zur Unterbringung genutzt wird und ob dieses bereits verkauft ist.

 

Frau Samtleben erklärt, dass dies ein schwer zu erschließendes Grundstück ist, welches nicht verkauft ist. Aus Datenschutzgründen können aber keine näheren Erläuterungen hierzu erfolgen. In den nächsten fünf Jahren sind ca. 250 geflüchtete Personen unterzubringen, sodass der Neubau der geplanten Unterkunft allein nicht ausreicht und der Bau weiterer Gebäude erforderlich ist. Sie führt aus, dass die vorgebrachten Einwände alle richtig seien und auch die Gemeindevertretung eine dezentrale Unterbringung in kleineren Gebäuden favorisiert, dies jedoch nicht umsetzbar ist.

 

Die Einwohnerin schlägt vor, mehrere kleinere Unterkünfte an verschiedenen Standorten, zu bauen und benennt neben der Rudolf-Diesel-Straße noch die Max-Hamerich-Straße und den Eichenweg.

 

Frau Samtleben gibt zu bedenken, dass es nicht wirtschaftlich ist, mehrere kleinere Gebäude parallel zu bauen, welche im Endeffekt zusammen die gleiche Kapazität bieten, wie der geplante Bau nur einer Unterkunft. Neben dem Bau von Flüchtlingsunterkünften steht künftig auch der Bau von Kindertagesstätten sowie der Anbau und die Sanierung der Schulen an.  Somit ist ein wirtschaftlicher Umgang mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln geboten.  

Herr Andermann bricht an dieser Stelle den Dialog ab und verweist darauf, dass die gestellte Frage bereits beantwortet wurde.

 

Einwohner N

Ein weiterer Anwohner formuliert folgende Frage: Gegenüber, an der Feuerwehr ist ein Kindergarten geplant, warum tauscht man das Grundstück nicht?

 

Herr Ohm erklärt, dass es aus emissionsschutzrechtlichen Gründen und den bestehenden Schallgrenzwerten nicht möglich ist, an dem vorgesehenen Standort des Kindergartens am Bohnrader Weg Wohnbebauung zu realisieren. Deshalb ist dort ein Lärmschutzwall vorgesehen und es wird mit der Wohnbebauung im Plangebiet Franzhörn noch etwas weiter zurückgewichen. 

 

Frau Samtleben ergänzt, dass dies unter anderem auf die Feuerwehr zurückzuführen ist.

 

Der Anwohner gibt zu bedenken, dass das Ausrücken der Feuerwehr in unmittelbarer Nähe zur Kindertagesstätte problematisch sei und fragt, ob dieser Aspekt bereits überprüft wurde.

 

Frau Samtleben bejaht dies.

 

Darüber hinaus erkundigt er sich, ob den Anwohnern garantiert werden kann, dass nach dem Bau der Unterbringung für 60 Personen, keine weitere Unterkunft in diesem Bereich errichtet wird.

 

Herr Ohm führt aus, dass auf dem Baufenster ein oder zwei Gebäude für max. 60 Personen sowie die dazugehörigen Stellplätze geschaffen werden, sodass das Baufeld nach Abschluss der Bauarbeiten ausgeschöpft ist und keinen weiteren Platz mehr bietet.

 

Das andere Grundstück ist lediglich für Gewerbe ausgewiesen. Da dort insgesamt ein Mischgebiet vorgesehen ist, muss dort Wohnen und Gewerbe realisiert werden, sodass an diesem Standort nicht mehr Wohnbebauung entstehen wird.

 

Der Einwohner fragt erneut, wer den Anwohnern dies garantiert.

 

Herr Ohm antwortet, dass dies im Bebauungsplan festgesetzt wird und verweist auf den Plan, auf welchem zu sehen ist, dass das Baufeld fast das gesamte Grundstück ausfüllt, sodass eine weitere Bebauung gar nicht mehr möglich ist. 

 

Der Anwohner erfragt zudem, ob es eine Option darstellt, das Grundstück für einen erhöhten Preis zu kaufen?

 

Diese Frage wird verneint.

 

Zudem erkundigt sich der Anwohner, ob der Bauhofs-Mitarbeiter permanent oder nur vorrübergehend vor Ort ist?

 

Frau Samtleben erläutert, dass der Sozialarbeiter noch im Stellenplan aufzunehmen und einzustellen ist. Der Umfang des Einsatzes eines Sozialarbeiters wird aber zu gegebener Zeit noch in der Politik erörtert und beschlossen. Der Anlaufpunkt wäre dann bei der geplanten Unterkunft, weil diese die größte im Gemeindegebiet ist und dort auch ein Büro vorgesehen wird. Es ist aber aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht möglich, dass der Sozialarbeiter dauerhaft vor Ort ist. Allerdings hat der Bauhof einen Notdienst und kann auch unterstützen.

 

Die letzte Frage seinerseits lautet folgendermaßen: Wie ist sichergestellt, dass die geflüchteten Frauen und Kinder auch gesichert sind. Gibt es dort einen extra Rückzugsraum für Frauen?

 

Frau Samtleben erklärt, dass der Bau von Wohnungen für Familien vorgesehen ist und keine Massenunterkunft mit Gemeinschaftsbad, sodass die Frauen und Kinder selbstverständlich in ihren Wohnungen geschützt sind.

 

Seitens der Anwohner wird der Bedarf an einer separaten Infoveranstaltung geäußert.

 

Frau Samtleben begrüßt dies. Eine solche Veranstaltung soll Anfang des Jahres 2022 organisiert werden, sofern die Corona-Situation dies zulässt.