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Auszug - 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -  

31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit als Hybridsitzung mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:01 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
Zusatz: Achtung: Die Sitzung findet unter Anwendung der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) statt. Für alle an der Sitzung teilnehmenden Personen (u.a. Gremienmitglieder, Einwohner:innen, Besucher:innen und Gäste) wird die Möglichkeit einer Testung vor Ort angeboten.
V21/286/BA 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

 

 2. Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, süstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 13

Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15